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Neue Westfälische , 22.01.2005 :

Moshammer-Mörder stellt in Bielefeld Asylantrag / "Focus": Abdullah will Kämpfer im Irak gewesen sein

München/Bielefeld (nw). Immer abenteuerlicher werden die Einzelheiten über die Vergangenheit des mutmaßlichen Mörders von Rudolph Moshammer. So soll Herisch Ali Abdullah laut Nachrichtenmagazin "Focus" das Töten in einem Ausbildungslager im Nordirak erlernt haben. Zudem wurde bekannt, dass Abdullah in Bielefeld einen Asylantrag gestellt habe.

Wie das Nachrichtenmagazin am Samstag vorab weiter berichtet, soll der aus dem nordirakischen Dorf Khankein stammende 25-Jährige den Ermittlern gestanden haben: "Ich bin ein Kämpfer."

Ausgebildet in Nordirak

"Focus" zufolge war er in einem Ausbildungslager der Patriotischen Union Kurdistans (PUK) im Nordirak. Er soll zu den Peschmerga, den "dem Tod Geweihten" oder, den "zum Sterben Bereiten" gehört haben. Diese Guerillas kämpften jahrelang gegen das Regime von Saddam Hussein. Ali Abdullah tötete Moshammer beim Angriff mit dem Kabel schnell. Laut Obduktionsbericht brach der Kurde den Kehlkopf des Opfers. So geübt würden insbesondere ausgebildete Soldaten töten, so das Magazin.

Von Bielefeld nach München

Laut Bayerischem Innenministerium kam Ali Abdullah, dessen Vorname Herisch soviel wie "Angriff auf den Feind" bedeute, im April 2001 aus den Niederlanden nach Westfalen. Er stellte in Bielefeld einen Asylantrag. Der Antrag wurde abgelehnt, aber die Behörde erteilte ein Abschiebeverbot. Einer Sprecherin des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge in Nürnberg zufolge, wurden damals vor allem Kurden nicht in den Irak zurückgeschickt.

Abschiebung war in Vorbereitung

Ali Abdullah zog im Mai 2002 schließlich nach München. Die Staatsanwaltschaft ermittelte gegen ihn wegen Körperverletzung und Vergewaltigung, stellte aber beide Verfahren 2004 ein. Die Beamten im Nürnberger Bundesamt wollten Ali Abdullah dennoch wegen der Vorgänge in den Irak abschieben. Eine Sprecherin gegenüber "Focus": "Im Dezember haben wir ein Widerrufsverfahren gegen seine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland eingeleitet."

22./23.01.2005
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