Detmolder Kurier ,
21.01.2005 :
Arbeitsgenehmigungs-Verfahren für ausländische Staatsbürger / Wichtige Änderungen seit 1. Januar 2005
Zum Jahresbeginn 2005 traten auch im Arbeitsgenehmigungsverfahren wesentliche Änderungen in Kraft. Bisher benötigten ausländische Staatsbürger, wenn sie eine Beschäftigung in Deutschland ausüben wollten, neben der Aufenthaltsgenehmigung der Ausländerbehörde eine Arbeitsgenehmigung der Agentur für Arbeit. Ab I . Januar 2005 wird das Arbeitsgenehmigungsverfahren mit dem Inkrafttreten des neuen Zuwanderungsrechts durch ein so genanntes Zustimmungsverfahren abgelöst. Dieses Verfahren gilt für alle Ausländer, die nicht Staatsbürger der EU-Staaten sind.
Für die am 1. Mai 2004 der EU beigetretenen Staaten (außer Malta und Zypern) sowie für Saisonkräfte gilt das neue Verfahren nicht. Arbeitnehmer aus diesen Staaten benötigen weiterhin eine Arbeitsgenehmigung, die die zuständige Agentur für Arbeit ausstellt. Wichtig ist, dass bislang erteilte Arbeitsgenehmigungen bei der Umstellung auf das neue Recht gültig bleiben. Künftig enthält die von der Ausländerbehörde erteilte Aufenthaltserlaubnis (bzw. Duldung oder Aufenthaltsgestattung) bereits eine Bestimmung, die gegebenenfalls das Recht, eine Erwerbstätigkeit auszuüben, beinhaltet. Damit haben die Betroffenen nur noch eine Anlaufstelle.
Die Ausländerbehörden - in Lippe sind das der Kreis Lippe sowie die Stadt Detmold - holen in der Regel zuvor die Zustimmung über den Arbeitsmarktzugang von der zuständigen Agentur für Arbeit ein. Hierbei sind in vielen Fällen die Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes zu prüfen und zu berücksichtigen. Ebenso werden die Bedingungen überprüft, zu denen eine Beschäftigung erfolgen soll. Vom Ergebnis dieser Prüfung ist die Zustimmung abhängig. Das kann auch bedeuten, dass eine Erwerbstätigkeit durch die zuständigen Ausländerbehörden nicht gestattet wird.
Die Agentur für Arbeit Detmold rät allen Betroffenen sich vor Ablauf ihrer Arbeitserlaubnis mit der zuständigen Ausländerbehörde in Verbindung zu setzen, wenn sie beabsichtigen, ihre Beschäftigung fortzusetzen. Fragen dazu beantworten in der Arbeitsagentur Detmold die Ansprechpartnerinnen: Frau Schnormeier Tel.: 05231/610-106 sowie Frau Wiesbrock Tel.: 05231/610-225.
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