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Die Glocke , 23.12.2004 :

Illegale Einschleusung / Dreieinhalb Jahre Haft für 48-jährigen Oelder

Oelde/Münster (gl). Wegen gewerbs- und bandenmäßigen Einschleusens von Ausländern in 48 Fällen hat die 3. Große Strafkammer am Landgericht Münster gestern einen 48-jährigen Angeklagten aus Oelde verurteilt. Unter Einbeziehung einer Vorverurteilung verhängte sie eine Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten. Außerdem ordnete das Gericht den Verfall von 10.000 Euro an. Dabei handelt es sich aber nur um einen geringen Betrag der Gelder, die der Angeklagte mit der illegalen Einschleusung verdient hat.

Der 48-jährige Tankstellenbetreiber hatte zusammen mit einem 45 Jahre alten Komplizen, der sich vor dem Prozess aus dem Staub gemacht hatte, in Oelde, Warendorf und anderen Orten in der Zeit von Juni 2000 bis Juli 2001 in insgesamt 48 Fällen ukrainische Staatsangehörige in die Bundesrepublik geschleust. Dabei habe es sich nicht - wie von den Angeklagten vorgetäuscht - um Touristen gehandelt, sondern um Personen, die längerfristig in einem Schengen-Staat bleiben und arbeiten wollten. Die meisten der über 2000 illegal eingeschleusten Personen setzten sich von Deutschland nach Spanien, Italien oder Portugal ab. Die Angeklagten hatten in Deutschland und der Ukraine Reiseunternehmen angemeldet und mit falschen Angaben - dazu zählten fingierte Einladungen und Hotelreservierungen - bei der Deutschen Botschaft in Kiew die erforderlichen Visa beschafft. Als Gruppen-Rundreisen getarnt, wurden dann die Busfahrten mit jeweils 40 bis 50 Personen durchgeführt.

Für ihre Tätigkeiten kassierten die beiden Angeklagten umgerechnet insgesamt 273.000 Euro. Das umfassende Geständnis des Angeklagten wertete die Kammer strafmildernd. Der Staatsanwalt hatte für den Oelder eine Haftstrafe von vier Jahren beantragt.


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