Die Glocke ,
09.12.2004 :
Amtsgericht / Rechtsradikale Musik gehört - Mann muss zahlen
Ennigerloh (C.H.). Zu 2.000 Euro Geldstrafe (100 Tagessätze zu 20 Euro) wurde gestern Vormittag ein 27-jähriger Ennigerloher vor dem Warendorf Amtsgericht wegen der Verwendung verfassungswidriger Kennzeichen verurteilt. Dem Mann wurde vorgeworfen, im Sommer diesen Jahres bei geöffnetem Fenster in seiner Wohnung laute Musik mit rechtsradikalen Inhalten abgespielt zu haben. Passanten und Polizeibeamte auf der Straße waren darauf aufmerksam geworden. Der Ennigerloher war von Beginn an geständig und räumte ein, dass er RechtsRock höre und auch dazu stehe. Einer rechten Vereinigung gehöre er aber nicht an. Ihm sei auch klar, dass Rechtsradikalismus verboten sei. Bei der bis auf die Straße schallenden Musik handelte es sich unter anderem um das Horst-Wessel-Lied, das auch als Hymne der SA im Dritten Reich galt. Zudem wurden in der Wohnung des 27-Jährigen Tonträger mit Propagandareden von Adolf Hitler sichergestellt.
Der Staatsanwalt machte gestern in der Verhandlung deutlich, dass er dem Angeklagten nicht glaube, keine Kontakte zur rechten Szene zu haben, da solche CDs schließlich nicht in öffentlichen Geschäften erworben werden könnten. Zudem nannte er die Vorstrafenliste des Beschuldigten einen "Zug durch das Strafgesetzbuch". Der Mann aus der Drubbelstadt war bereits wegen Bedrohung, Beleidigung, Betäubungsmittelerwerb und dem Handel damit in 52 Fällen sowie wegen Diebstahls, gefährlicher Körperverletzung und Schwarzfahrens vorbestraft. Zudem steht der Ennigerloher momentan gleich unter zwei laufenden Bewährungen von zusammen 27 Monaten Gefängnis. Der Bericht der Bewährungshilfe konnte zudem keine positive Sozialprognose stellen. Vielmehr hatte der 27-Jährige eine Umschulungsmaßnahme abgebrochen und sich zur französischen Fremdenlegion gemeldet. Über die Aufnahme und eine fünfjährige Dienstzeit sollte im Januar 2005 in Straßburg entschieden werden.
Staatsanwalt und Gericht machten deutlich, dass die empfindliche Geldstrafe nur ausgesprochen wurde, da ohnehin mit einem Widerruf der laufenden Bewährungsstrafen zu rechnen sei. Eigentlich sei auch diesmal nur eine Haftstrafe ohne Bewährung in Frage gekommen, hieß es vor dem Warendorfer Amtsgericht. Die Geldstrafe sei eine allerletzte Chance, sich sofort mit der Bewährungshilfe in Verbindung zu setzen, um noch zu retten, was vielleicht noch zu retten sei, hieß es weiter.
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