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Lippische Landes-Zeitung , 27.11.2004 :

Landeskunde wird zur Pflicht / Dr. Karl-Hans Schloßstein: Zuwanderungsgesetz fordert mehr Integration

Detmold (te). Ausländer aus Nicht-EU-Staaten, die in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, müssen künftig nicht nur über die Sprache, sondern auch über das deutsche Recht und die Lebensverhältnisse Bescheid wissen. Entsprechende Eingliederungshilfen sieht das neue Zuwanderungsgesetz vor, über das der Detmolder Dr. Karl-Hans Schloßstein am Donnerstag informierte.

Schloßstein, Referatsleiter im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, sprach in der "Ressource". Eingeladen hatte ihn die Gesellschaft für Wehr- und Sicherheitspolitik, die damit dieses Politikspektrum auch auf soziale Aspekte wie Migration und Integration ausdehnen wollte. Eine Antwort auf die von Sektionsleiter Klaus Reichenbach gestellte Eingangsfrage "Kann Zuwanderung die demographischen Probleme lösen?" versuchte der hochrangige Beamte aber nicht. Denn schließlich müsse er als Teil der Exekutive mit politischen Aussagen vorsichtig sein. Aber: "Migration wird uns insgesamt in der Zukunft beschäftigen", sagte Schloßstein im Vorgespräch mit der LZ und verwies auf die Wanderungsbewegungen aus den neuen EU-Ländern und die eigene Auswandererquote.

"Migration wird uns insgesamt in der Zukunft beschäftigen"
Dr. Karl-Hans Schloßstein

Aber braucht Deutschland ein Einwanderungsgesetz? Schloßstein blieb zurückhaltend: "Versuche dazu hat es gegeben, herausgekommen ist das Zuwanderungsgesetz."

Selbiges muss von der Behörde jetzt umgesetzt werden. Integrationskurse für Ausländer, die mit einer Aufenthaltserlaubnis in der Republik leben wollen, gehören dazu. 630 Stunden Sprache und Landeskunde sind laut Schloßstein künftig Pflicht.
Verbunden mit dem Gesetz sind auch Änderungen im Asylrecht. Seit Jahren geht die Zahl der Asylsuchenden zurück. 1992 waren es rund 438.000 Menschen, in diesem Jahr sind bisher 35.000 Neuzugänge gezählt worden. Etwa 1,6 Prozent werden als Asylsuchende anerkannt. Das neue Gesetz sehe nun auch nichtstaatliche oder geschlechtsspezifische Verfolgung als Anerkennungsgründe vor, gleichzeitig sei das Verfahren aber auch erschwert worden. Beispielsweise minderten falsche Angaben über die Identität die Chancen auf Asyl.

Dr. Schloßstein ist im Bundesamt Referatsleiter für die europäische Zusammenarbeit. Er geht davon aus, dass das Asylrecht bis zum Jahr 2010 europaweit einheitlich geregelt wird.

27./28.11.2004
detmold@lz-online.de

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