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26.01.2013 :
Tages-Chronologie von Samstag, 26. Januar 2013
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www.hiergeblieben.de - Zusammenfassung - Samstag, 26. Januar 2013
Am 27. Januar 2013 erinnert der städtische Arbeitskreis "27. Januar Bad Pyrmont" mit einer Veranstaltung im Ratssaal an die Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz 1945.
Am 19. November 2012 wurde ein Antrag auf Umbenennung der "Hindenburgstraße" im Detmolder Ortsteil Hiddesen in "Europastraße" an den Rat der Stadt Detmold gestellt.
Am 25. Januar 2013 wurde der Neonazi Meinolf Schönborn aus Herzebrock-Clarholz (Kreis Gütersloh) vom Amtsgericht Gütersloh wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe in Höhe von 2.250 Euro verurteilt.
Im November 2012 haben die Holocaust-Leugner Rolf Syffert und Georg Wiesholler ein volksverhetzendes Pamphlet auch an mehrere Schulen in Ostwestfalen-Lippe gesendet.
Heute gegen 05.15 Uhr fand in Bielefeld ein rassistisch motivierter Angriff auf eine 50-Jährige mit "bosnisch-herzegowinischen Migrationshintergrund" durch zwei unbekannte Täter statt.
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Bad Pyrmont: Gedenken an NS-Opfer
Am 27. Januar 2013 erinnert der städtische Arbeitskreis "27. Januar Bad Pyrmont" mit einer Veranstaltung im Ratssaal an die Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz 1945. Darüber berichtet heute, am 26. Januar 2013, die Lippische Landes-Zeitung.
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Detmold: Antrag auf Umbenennung der Hindenburgstraße
Am 19. November 2012 wurde ein Antrag auf Umbenennung der "Hindenburgstraße" im Detmolder Ortsteil Hiddesen in "Europastraße" an den Rat der Stadt Detmold gestellt. Dazu veröffentlicht die Lippische Landes-Zeitung heute, am 26. Januar 2013, drei Zuschriften.
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Brandenburg - Berlin / Würzburg / Kreis Gütersloh: Verfahren gegen Meinolf Schönborn und andere
Am 25. Januar 2013 wurde der 57-jährige Neonazi Meinolf Schönborn aus Herzebrock-Clarholz (Kreis Gütersloh) vom Amtsgericht Gütersloh wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe in Höhe von 2.250 Euro verurteilt, die Staatsanwaltschaft hatte eine auf vier Jahre zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe von sechs Monaten und die Ableistung von 150 Stunden gemeinnütziger Arbeit beantragt. Darüber berichten heute, am 26. Januar 2013, die Neue Westfälische, das Westfalen-Blatt und die Glocke.
Artikel von Holocaust-Leugner Michael Winkler veröffentlicht
Demnach hat Schönborn in der zweiten Ausgabe 2010 der von ihm herausgegebenen Zeitschrift "Recht und Wahrheit" einen Artikel von Michael Winkler aus Würzburg, Autor für zahlreiche neonazistische Online-Portale, veröffentlicht, in dem dieser die Shoa als "St. Holocaust" bezeichnete und behauptete, 1944 hätten keinerlei Deportationen nach Auschwitz stattgefunden. Winkler wurde im August 2008 in einer Berufungsverhandlung vom Landgericht Würzburg wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.200 Euro verurteilt. Im erstinstanzlichen Urteil des Amtsgerichtes Würzburg im Juli 2007 betrug die Geldstrafe 1.000 Euro. Auf seiner eigenen Internetseite hatte er unter der Überschrift "Das Undenkbare" die Zahlen der in der Shoah ermordeten Jüdinnen und Juden klein gerechnet und das Tagebuch der Anne Frank als "Fälschung" bezeichnet. "Es gab keine organisierte Vernichtung der Juden, es bestand Bedarf an Arbeitskräften", hieß es in Winklers "Kommentar" zur 50-Jahr-Feier der Befreiung von Auschwitz. Gegen Winkler ist die Anklage als Verfasser des Beitrages in der zweiten Ausgabe 2010 der Zeitschrift "Recht und Wahrheit" vom Amtsgericht Würzburg zugelassen worden, er muss sich dort in Kürze erneut wegen des Vorwurfes der Volksverhetzung verantworten.
Neonazi-Tagung mit Ursula Haverbeck-Wetzel
Im Prozess gegen Schönborn war auch die mehrfach wegen Volksverhetzung rechtskräftig verurteilte Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck-Wetzel aus Vlotho als Zuschauerin anwesend. Auf einem von Schönborn organisiertem Lesetreffen der Zeitschrift "Recht und Wahrheit" unter dem Motto "Ist der Islam eine Bedrohung?!?!" am 24. und 25. November 2012 im Harz referierte Haverbeck-Wetzel zum Thema "Brauchen wir noch eine Religion?".
"Den Holocaust gibt es gar nicht"
Am 19. April 2011 verwarf der Bundesgerichtshof die Revision von Haverbeck-Wetzel gegen eine Entscheidung des Münchner Landgerichts vom 6. Oktober 2010: Das Landgericht München I hatte Haverbeck-Wetzel wegen Volksverhetzung zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten und einer Geldstrafe von 1.000 Euro verurteilt. Das Landgericht beschäftigte sich mit der von Haverbeck-Wetzel verfassten, antisemitischen und den Holocaust leugnenden Broschüre "Amalia Hinterwäldlerin vor Gericht". Haverbeck-Wetzel diffamierte in der Broschüre in vorgeblich satirischer Weise Jüdinnen und Juden als "Lügner". Haverbeck-Wetzel in der 76 Seiten umfassenden Hetzschrift wörtlich: "Den Holocaust gibt es gar nicht. Das ist so etwas wie der Weihnachtsmann oder der Osterhase für Erwachsene."
Meinolf Schönborn: Ermittlungen wegen Bildung einer bewaffneten Gruppe
Gegen Meinolf Schönborn ist aktuell ein weiteres Ermittlungsverfahren anhängig: Am 7. Juli 2012 hatte die Polizei unter Leitung des Landeskriminalamts Brandenburg und der Staatsanwaltschaft Neuruppin neben Wohnungen und Büros in Berlin und Brandenburg auch die Räume des "Z-Versand" von Meinolf Schönborn in Herzebrock-Clarholz durchsucht. In Berlin war der bekannte Neonazi Jan Gallasch von der Razzia betroffen. Die Ermittlungsbehörden werfen insgesamt fünf Neonazis einen Verstoß gegen das Waffengesetz sowie die Bildung einer bewaffneten Gruppe vor. Zwei Durchsuchungen gab es in Herzebrock-Clarholz, ermittelt wird hier gegen Schönborn und dessen Lebensgefährtin Brigitte Hell.
Rückblick: NSU-Unterstützer suchte Briefkontakt zur "Nationalistischen Front"
Am 20. Juni 1991 suchte Thomas Starke, Unterstützer des "Nationalsozialistischen Untergrundes" (NSU) und über Jahre V-Mann des Berliner Landeskriminalamts, Postkontakt zur neonazistischen "Nationalistischen Front" (NF) und ihrem Vorsitzenden Meinolf Schönborn.
NF-Zentrum in Detmold-Pivitsheide
Starke zeigte Interesse an der antisemitischen "Schluß mit dem Holocaust"-Kampagne der NF aus dem von Meinolf Schönborn persönlich geführten "Klartext"-Verlag im damaligen NF-Schulungszentrum in Detmold-Pivitsheide.
Vorsitzender der NF
Am 16. November 1985 konstituierte sich die NF in Steinhagen bei Bielefeld als bundesweite Partei. Nach internen Auseinandersetzungen Anfang 1986 wurde Meinolf Schönborn, der im November 1984 aus der NPD ausgeschlossen wurde, Vorsitzender der NF und blieb es bis zum Verbot der Partei am 27. November 1992. Seit 1991 befand sich das NF-Zentrum im Detmolder Ortsteil Pivitsheide.
"Nationale Einsatzkommandos"
Zahlreiche Gewalttaten bis hin zu rassistischen Morden und Brandanschlägen gingen von Mitgliedern und Anhängern der "Nationalistischen Front" aus. Auch der NF-Vorsitzende Schönborn wurde wegen neonazistischer Überfälle verurteilt. Als bekannt wurde, dass die NF paramilitärische Terrorgruppen, so genannte "Nationale Einsatzkommandos" (NEK), gründete, wurde die Partei 1992 verboten.
Gründung einer terroristischen Vereinigung
Aufgabe dieses NEK sollte die Aufstellung kadermäßig gegliederter, mobiler Verbände sein, die für den politischen Kampf auf der Straße und der Planung und Koordinierung überraschender Gewaltaktionen vorgesehen waren. Als bewaffnete Kampftruppe sollte das NEK gegen "Ausländerverbrecherbanden", "Linke" und die "Staatsgewalt" vorgehen. Das in diesem Zusammenhang eingeleitete Ermittlungsverfahren gegen Schönborn und 27 weitere Beschuldigte wegen des Verdachts der Verabredung zur Gründung und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung stellte der Generalbundesanwalt 1993 gemäß § 170 Abs. 2 StPO ein.
Bot "Artgemeinschaft" Militanten Unterschlupf?
Zu Schönborns Kameradenkreis zählt seit langem das ehemalige NF-Mitglied Jan Gallasch aus Berlin. Gemeinsam wirkten die Neonazis zuletzt im Umfeld der Gruppe "Neue Ordnung" ("Ordo Mundi"). Gemeinsam besuchten sie auch Treffen der "Artgemeinschaft - Germanische Glaubensgemeinschaft", einer äußerst konspirativen heidnisch-rassistischen Gruppierung unter langjähriger Führung von Jürgen Rieger, die immer wieder auch als Auffangbecken für führende Mitglieder verbotener Organisationen fungiert haben soll. Ehemalige Kameraden mutmaßen heute, dass auch der thüringische Neonazi und spätere NSU-Aktivist Uwe Mundlos in jungen Jahren Kontakt zur NF aufgebaut hatte.
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München / Ostwestfalen-Lippe: Holocaust-Leugner schreiben Schulen an
Im November 2012 haben die Holocaust-Leugner Rolf Syffert aus München und Georg Wiesholler aus Ottobrunn ein volksverhetzendes Pamphlet auch an mehrere Schulen in Ostwestfalen-Lippe, unter anderem an das am Detmolder Gymnasium Leopoldinum und das Pelizaeus-Gymnasium in Paderborn, gesendet. Darüber berichtet heute, am 26. Januar 2013, die Neue Westfälische.
An "die Lehrkräfte für Geschichte"
Demnach war das Schreiben adressiert "an die Lehrkräfte für Geschichte" und enthielt angebliche Argumente "gegen die These deutscher Kriegsschuld". Gegen Syffert und Georg Wiesholler wurde deshalb Strafanzeige wegen Volksverhetzung erstattet. Die Bielefelder Staatsanwaltschaft hat das Verfahren nach München abgegeben, weil der Brief dort abgeschickt wurde.
Zusammen mit Ursula Haverbeck-Wetzel verurteilt
Am 19. April 2011 verwarf der Bundesgerichtshof die Revision der Holocaust-Leugnerin Haverbeck-Wetzel aus Vlotho gegen eine Entscheidung des Münchner Landgerichts vom 6. Oktober 2010: Das Landgericht München I hatte Haverbeck-Wetzel wegen Volksverhetzung zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten und einer Geldstrafe von 1.000 Euro verurteilt. Gegen den Mitangeklagten Georg Wiesholler wurde wegen Beihilfe eine Geldstrafe von 600 Euro verhängt.
"Den Holocaust gibt es gar nicht"
Das Landgericht beschäftigte sich mit der von Haverbeck-Wetzel verfassten, antisemitischen und den Holocaust leugnenden Broschüre "Amalia Hinterwäldlerin vor Gericht". Haverbeck-Wetzel diffamierte in der Broschüre in vorgeblich satirischer Weise Jüdinnen und Juden als "Lügner". Haverbeck-Wetzel in der 76 Seiten umfassenden Hetzschrift wörtlich: "Den Holocaust gibt es gar nicht. Das ist so etwas wie der Weihnachtsmann oder der Osterhase für Erwachsene."
Publikation verlegt
Der aus Ottobrunn bei München stammende Georg Wiesholler hatte die Publikation verlegt. Wiesholler ist unter anderem als Autor der "Vierteljahreshefte für freie Geschichtsforschung" (VffG) bekannt, in denen offen der Holocaust beziehungsweise dessen einzelne Fragmente geleugnet werden.
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Bielefeld: Rassistischer Angriff auf 50-Jährige
Heute, am 26. Januar 2013, gegen 05.15 Uhr fand in Bielefeld ein rassistisch motivierter Angriff auf eine 50-Jährige mit "bosnisch-herzegowinischen Migrationshintergrund" durch zwei unbekannte Täter statt. Darüber wird am 28. Januar 2013 das Polizeipräsidium Bielefeld berichten:
Polizeipräsidium Bielefeld, 28.01.2013:
Zeugenhinweise zu möglichem fremdenfeindlich motivierten Angriff erbeten
28.01.2013 - 13.02 Uhr
Bielefeld (ots) - SR/ Bielefeld Mitte. Die Polizei bittet um Zeugenhinweise zu einem offenbar fremdenfeindlich motivierten Angriff auf eine 50-jährige Bielefelderin durch zwei unbekannte Täter. Der Staatsschutz der Polizei Bielefeld ermittelt.
Am Samstag, 26.01.2013, gegen 05.15 Uhr, führte die Frau ihren Hund, einen Labrador, im Bereich Meinolfstraße / Auf dem Langen Kampe, aus, als sie zunächst im Grünanlagenbereich der Meinolf-Kirche durch einen unbekannten Mann angepöbelt wurde: "Eine deutsche Frau hat einen Schäferhund an der Leine und nicht so einen Köter." Außerdem äußerte der Unbekannte: "Die Schwarzköppe verpesten die Luft." Die Geschädigte hat einen bosnisch-herzegowinischen Migrationshintergrund und sehr schwarze Haare. Sie konnte zwei Männer ausmachen, die sich circa fünf bis sechs Meter hinter ihr befanden. Sie ging deshalb schnelleren Schritts weiter, um sich von den Männern zu entfernen. Die Geschädigte bemerkte jedoch, dass diese ihr folgten. Sie drehte sich deshalb um und forderte die Verfolger auf, sie in Ruhe zu lassen, ansonsten würde sie die Polizei holen. Sie ging dann schnell weiter auf einem Pattweg in Richtung Auf dem Langen Kampe, wobei ihr die Unbekannten weiterhin folgten. Zwischen den Häusern 99 und 101 wurde sie durch einen Verfolger am rechten Oberarm mit beiden Händen ergriffen. Als sie sich umdrehte, vernahm sie ein schneidendes Geräusch im Bereich ihres rechten Oberarms an der Jacke. Die Jacke wurde beschädigt. Sie vermutet, dass der unbekannte Täter sie mit einem Messer angegriffen hatte und dabei die Jacke beschädigte. Sie selbst blieb unverletzt. Gleich darauf griff ihr Labrador-Hund den unbekannten Täter an und biss ihn vermutlich ins Bein. Der Täter äußerte nämlich "Scheiße, der Köter hat mich erwischt!". Sein Begleiter trat daraufhin den Hund, welcher nun auch nach diesem Mann schnappte. Beide Täter flüchteten daraufhin in Richtung Grünanlage zurück. Danach verliert sich ihre Spur. Die Geschädigte informierte sofort die Polizei.
Die Angreifer waren circa 25 bis 30 Jahre alt, hatten schlanke Figuren und waren dunkel bekleidet. Beide trugen Mützen. Der Mann, der die 50-Jährige angepöbelt hatte, sprach hochdeutsch und war derjenige, der sie möglicherweise mit einem Messer angegriffen hatte. Dieser Mann wurde vermutlich von dem Labrador gebissen. Wer hat verdächtige Beobachtungen gemacht oder kann sonstige Hinweise geben? Zeugen werden gebeten, sich bei der Polizei, KK ST 2, unter Tel. 0521 / 545-0 zu melden.
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Artikel-Einträge in der Datenbank:
Lippische Landes-Zeitung, 26./27.01.2013:
Blick zum Nachbarn / Gedenken in Bad Pyrmont
Lippische Landes-Zeitung, 26./27.01.2013:
Historische Bestände
Lippische Landes-Zeitung, 26./27.01.2013:
Überzogener Personenkult
Lippische Landes-Zeitung, 26./27.01.2013:
Nach Luftschiff benennen
Gütersloher Volkszeitung / Die Glocke, 26./27.01.2013:
Geldstrafe wegen Volksverhetzung
Zeitung für Gütersloh, Rheda-Wiedenbrück, Rietberg und Harsewinkel / Westfalen-Blatt, 26./27.01.2013:
"Geistiger Brandstifter" / Meinolf Schönborn wegen Volksverhetzung zu 2.250 Euro Geldstrafe verurteilt
Westfalen-Blatt, 26./27.01.2013:
Schönborn verurteilt / Volksverhetzung
Neue Westfälische 07 - Gütersloh, 26./27.01.2013:
Geldstrafe für Volksverhetzer / Amtsgericht verurteilt einschlägig vorbestraften Herzebrocker Meinolf Schönborn
Neue Westfälische, 26./27.01.2013:
Urteil wegen Volksverhetzung
Neue Westfälische, 26./27.01.2013:
Rechtsradikale Ex-Lehrer in Bayern bekannt
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Lippische Landes-Zeitung, 26./27.01.2013:
Blick zum Nachbarn / Gedenken in Bad Pyrmont
Bad Pyrmont. Seit 1999 erinnert der städtische Arbeitskreis "27. Januar Bad Pyrmont" regelmäßig an die Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz und die Opfer der Gewaltherrschaft. Am Sonntag, 27. Januar, beginnt die Veranstaltung um 15.30 Uhr im Ratssaal. Dr. Rebecca Schwoch von der Universität Hamburg referiert über die Verfolgung jüdischer Ärzte im Nationalsozialismus. Den lokalen Pyrmonter Bezug stellt Dr. Andreas Buchinger her, indem er über das Schicksal seines Großvaters und Leiters der Buchinger Klinik berichtet. Er wurde drangsaliert, weil er entgegen bestehender Verbote Pyrmonter Juden behandelte.
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Lippische Landes-Zeitung, 26./27.01.2013:
Historische Bestände
Zur Rolle von Stadtarchivar Andreas Ruppert in der Debatte um die Benennung der Hindenburgstraße in Hiddesen
Ein Denkmalpfleger soll historische Gebäude einer Stadt erhalten und nicht abreißen lassen. Ein Stadtarchivar soll das Archiv einer Stadt - und dazu zählen für mich auch die historischen Straßennamen - erhalten.
Wenn er aus ideologischen Gründen historische Bestände der Stadt beseitigt, hat man den Bock zum Gärtner gemacht.
Franz Mühlbauer-Keul
Sonnenanger 51
Detmold
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Lippische Landes-Zeitung, 26./27.01.2013:
Überzogener Personenkult
Zur Diskussion um den Vorschlag, die Hindenburgstraße in Detmold-Hiddesen umzubenennen (II)
Bei der Diskussion um Hindenburg fällt auf, dass überwiegend ältere Leute keine Straßennamensänderung wünschen, wenige aus pragmatischen Gründen. Die Leserbriefschreiber, die sich für Hindenburg eingesetzt haben, sind mehrheitlich ältere Männer. Man möchte meinen, gerade ihnen sind die unvorstellbaren Gräuel der beiden Kriege noch sehr präsent. Bedenklich ist dann die immer noch deutliche Wertschätzung einer Person, die das Ermächtigungsgesetzt - das Reichstagsgebäude war von SS und SA umstellt, die Demokratie wurde zu Grabe getragen - unterstützt hat. Es geht nicht ums "Nachkarten" und nicht - welch ein faux pas - um nachträgliche Geschichtskorrektur. Und: Wer andere Weltbeglücker nennt, hat sich und die Welt schon aufgegeben. Es geht am allerwenigsten um Hindenburg. Es geht darum, was sich in unseren Köpfen abspielt. Die Wertschätzung der Person Hindenburgs macht auf beklemmende und fatale Weise deutlich, dass es immer noch unreflektierten und überzogenen Personenkult gibt.
Immer wieder haben in der Geschichte Machtbesessene Personenkult initiiert und die Menschheit in verheerende Kriege geführt. Wir lassen Geschichte unterrichten, um uns bei der Reflexion dieser Sachverhalte vor Ähnlichem zu schützen. Aber wenn ich sehe, welche teilweise unausstehlichen Blüten versteckter und offener Personenkult in der heutigen Zeit treibt, möchte man doch an der Fähigkeit unseres Verstands zweifeln. Die Dinosaurier haben auf der Erde ca. 250 Millionen Jahre "geschafft ", ohne Verstand; wir schaffen mit ziemlicher Sicherheit keine 3 Millionen Jahre: und das mit Verstand …
Von den menschlichen Unzulänglichkeiten heben sich zwei besonders hervor: zum Einen die Verlockungen der Macht - auf allen Ebenen - und zum Anderen die Arroganz des Verstands.
Theo Taubert
Im Nieleinen 33
Detmold
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Lippische Landes-Zeitung, 26./27.01.2013:
Nach Luftschiff benennen
Zur Diskussion um den Vorschlag, die Hindenburgstraße in Detmold-Hiddesen umzubenennen (I)
Nachdem die Auseinandersetzung über den Nationalpark "Teutoburger Wald" sich etwas beruhigt hat, ist mit dem Vorschlag, die Hindenburgstraße in Hiddesen in Europastraße umzubenennen, wieder einige Unruhe in den sonst so friedlichen Ortsteil Detmolds gekommen. Man könnte sagen: Hiddesen ist Nahkampfbereich einer Auseinandersetzung geworden, über dessen Ursache man zunächst nur gelächelt und den Kopf geschüttelt hat.
Mehr als 65 Jahre nach Beendigung der von einer Diktatur geführten politischen Epoche, die vielen Deutschen großes Leid zugefügt hat, haben zwei Bürger Hiddesens festgestellt, dass der Name Hindenburg für unsere Kommune nicht mehr tragbar ist.
Da beide Herren mit Sicherheit die Kosten, die eine Namensänderung bei Stadt und Anliegern der Hindenburgstraße hervorrufen, nicht übernehmen werden, mache ich ihnen den Vorschlag, das von Hugo Eckener im Zeppelinwerk in Friedrichshafen gebaute Luftschiff (LZ 129), das den Namen Hindenburg trug, als Namengeber für die Straße in Hiddesen anzuerkennen. Die Hindenburg ging am 6. Mai 1937 in Lakehurst bei der Landung in Flammen auf. 36 Menschen verloren dabei ihr Leben.
Ist das nicht Grund genug, an diese Menschen zu erinnern und den Namen der Straße in der bisherigen Nennung zu belassen?
Diethelm Schütz
Amselweg 8
Detmold
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Gütersloher Volkszeitung / Die Glocke, 26./27.01.2013:
Geldstrafe wegen Volksverhetzung
Herzebrock-Clarholz (bit). Vor dem Schöffengericht Gütersloh ist gestern Nachmittag der Herausgeber des Publikation "Recht und Wahrheit" (Untertitel: "Das aufrichtige Zweimonatsmagazin - Politik und Zeitgeschehen aus deutscher Sicht") zu einer Geldstrafe in Höhe von 2.250 Euro verurteilt worden.
Richterin Monika Wittkamp hielt den 57 Jahre alten Angeklagten, der in Gütersloh geboren wurde und in Herzebrock-Clarholz wohnt, der Volksverhetzung für schuldig. Es ging um Kommentare in der Ausgabe 2 / 2010, deren Restauflage eingezogen wurde. Die darin verbreitete Behauptung, seit 1944 seien keine Juden mehr ins Vernichtungslager Auschwitz verschleppt worden, wertete das Gericht eindeutig als Verleumdung der Opfer. Auch der Begriff Holocaust, versehen mit einem rechten Markenzeichen und "St. Holocaust" erfüllten nach Überzeugung der Richterin einen Straftatbestand, weil der Holocaust auf diese Weise als Ware bezeichnet werde. Dass er nicht "heilig" genannt werden könne, sei Allgemeingut. Der Angeklagte hätte sich allein auf Grund seiner einschlägigen Vorstrafen, die bisher zur Bewährung ausgesetzt wurden und inzwischen gelöscht sind, der Straffwürdigkeit klar sein müssen. Das gelte auch, wenn die Artikel nicht von ihm, sondern von einem Autor W. geschrieben wurden, befand Wittkamp.
Pflichtverteidiger fordert Freispruch
Ihr Strafmaß orientierte sie an den finanziellen Verhältnissen des rechtslastigen Herausgebers, der nach eigenen Aussagen "seit vier bis fünf Jahren" von Arbeitslosengeld II in einer Bedarfsgemeinschaft lebe. Der ihm beigeordnete Pflichtverteidiger Meinrad Diethelm aus Dortmund forderte Freispruch, weil sein Mandant den Holocaust nicht geleugnete habe. Der Staatsanwalt beantragte eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten, die er vier Jahre zur Bewährung aussetzen wollte, und 150 Stunden gemeinnütziger Arbeit. Obwohl der 57-Jährige 2010 noch unter Bewährung gestanden habe, sei er das Risiko eingegangen, die Herausgabe des Magazins zu verantworten, das er 2009 übernommen hatte, kritisierte der Ankläger. Gegen den Autor der beanstandeten Artikel hat die Staatsanwaltschaft Würzburg Anklage erhoben. Dem Vorschlag von Rechtsanwalt Diethelm, dieses Verfahren erst einmal abzuwarten und das gegen seinen Mandaten anberaumte bis dahin auszusetzen, kam Richterin Wittkamp nicht nach, weil sie im vorliegenden Fall diesen Zeugen für nicht ausschlaggebend hielt.
Bildunterschrift: Zu 150 Tagessätzen zu je 15 Euro wurde ein 57-Jähriger aus Herzebrock-Clarholz vom Schöffengericht Gütersloh verurteilt.
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Zeitung für Gütersloh, Rheda-Wiedenbrück, Rietberg und Harsewinkel / Westfalen-Blatt, 26./27.01.2013:
"Geistiger Brandstifter" / Meinolf Schönborn wegen Volksverhetzung zu 2.250 Euro Geldstrafe verurteilt
Gütersloh (WB/cabo). Der Rechtsextremist Meinolf Schönborn (57) aus Herzebrock-Clarholz ist am Freitag vom Amtsgericht Gütersloh wegen Volksverhetzung verurteilt worden. Der einschlägig Vorbestrafte muss eine Geldstrafe von 2.250 Euro zahlen.
Als Herausgeber der Zeitschrift "Recht und Wahrheit" hatte der gebürtige Gütersloher vor drei Jahren einen Beitrag des Würzburger Autoren Michael Winkler veröffentlicht, der den Völkermord an den Juden während der nationalsozialistischen Diktatur als "St. Holocaust" bezeichnete und überdies noch mit dem eingekreisten R als Symbol eines geschützten Markenzeichens (Registered Trademark) versah. Ferner behauptete der ebenfalls angeklagte Autor, im Jahr 1944 sei kein Jude mehr nach Auschwitz verschleppt worden.
Die Vorsitzende Richterin Monika Wittkamp sah darin den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt, denn der Holocaust werde in dem Text als Glaubensfrage und Ware "böswillig und verächtlich verleumdet", sagte Wittkamp. Meinolf Schönborn habe als Herausgeber die Verantwortung zu tragen.
Bildunterschrift: Meinolf Schönborn.
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Westfalen-Blatt, 26./27.01.2013:
Schönborn verurteilt / Volksverhetzung
Gütersloh (WB/cabo). Der Rechtsextremist Meinolf Schönborn (57) aus Herzebrock-Clarholz ist am Freitag vom Amtsgericht Gütersloh wegen Volksverhetzung verurteilt worden. Der einschlägig Vorbestrafte muss eine Geldstrafe von 2.250 Euro zahlen.
Als Herausgeber der Zeitschrift "Recht und Wahrheit" hatte der gebürtige Gütersloher vor drei Jahren einen Beitrag des Würzburger Autoren Michael Winkler veröffentlicht, der den Völkermord an den Juden während der nationalsozialistischen Diktatur als "St. Holocaust" bezeichnete und überdies noch mit dem eingekreisten R als Symbol eines geschützten Markenzeichens (Registered Trademark) versah. Ferner behauptete der ebenfalls angeklagte Autor, im Jahr 1944 sei kein Jude mehr nach Auschwitz verschleppt worden.
Die Vorsitzende Richterin Monika Wittkamp sah darin den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt, denn der Holocaust werde in dem Text als Glaubensfrage und Ware "böswillig und verächtlich verleumdet", sagte Wittkamp. Meinolf Schönborn habe als Herausgeber die Verantwortung zu tragen.
Bildunterschrift: Meinolf Schönborn.
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Neue Westfälische 07 - Gütersloh, 26./27.01.2013:
Geldstrafe für Volksverhetzer / Amtsgericht verurteilt einschlägig vorbestraften Herzebrocker Meinolf Schönborn
Von Lennart Krause
Gütersloh. Das Amtsgericht hat den Herzebrocker Meinolf Schönborn wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 2.250 Euro verurteilt. Schönborn ist einschlägig vorbestraft. Der 57-Jährige ist seit vielen Jahren bekannt für seine rechten Aktivitäten. Als Herausgeber einer rechtsnationalen Zeitschrift ließ er zu, dass ein Autor seines Magazins in einem Beitrag den Holocaust leugnete.
In einem Heft von Schönborns Zeitung "Recht und Wahrheit" von Anfang 2010 gab es zwei Passagen in einem Kommentar des Autors Michael Winkler, die Staatsanwalt Torsten Polakowski zu Ermittlungen zwangen. So schrieb Winkler, gegen den wegen dieser Passagen ein Verfahren vor dem Würzburger Amtsgericht läuft, dass "seit 1944 kein einziger Jude nach Auschwitz verschleppt worden sei". In selber Aussage war zudem zu lesen, dass, um Beraterin von Bundeskanzlerin Angela Merkel zu werden, "der Glaube an St. Holocaust" Voraussetzung wäre. Jenen "St. Holocaust" versah Autor Winkler mit einem Trademark-Zeichen.
Dieser Begriff erfüllt für Staatsanwalt Polakowski den Tatbestand der Holocaust-Leugnung und der Volksverhetzung. "Wer sagt, dass der Holocaust etwas heiliges sei, sagt auch dass er etwas sei, woran man glauben müsse", sagte Polakowski in seinem Plädoyer. Zuvor hatte Meinolf Schönborn erklärt, dass er bis zu der Anklage die Texte in seiner Zeitung "immer quer gelesen habe". An dem Begriff "St. Holocaust" habe er sich aber nicht gestört. Er habe sich erst nach Eingang der Anklage erkundigt, was das Wort Sankt bedeutet.
Weiterhin erklärte Schönborn, die Zeitung erst im Sommer 2009 übernommen zu haben, da der frühere Herausgeber gestorben sei und die Zeitung im Januar 2010 laut Schönborn eingestellt werden sollte. Als Motivation für die Rolle des Herausgebers nannte er, dass er die Zeitung "für eine gute Idee halte". Seinem Layouter (ein Bielefelder Student, in der rechten Szene bekannt als "Baldur") habe er damals erlaubt, Artikel von der Internetseite des in Würzburg Angeklagten Michael Winkler zu kopieren, sollten "nicht alle Zeitungsseiten gefüllt sein". Dieser habe ihn in Telefonaten und per E-Mail versichert, "alle seine Texte von einem Anwalt prüfen zu lassen".
"Grausam und geschmacklos"
Für Staatsanwalt Polakowski ein gefundenes Fressen. Am Erscheinungstag der Zeitung mit dem volksverhetzenden Inhalt war Schönborn wegen einer Vorstrafe nur auf Bewährung frei. "Und trotzdem übernehmen sie eine Zeitung, deren Inhalte sie nur nach juristischer Prüfung veröffentlichen", sagte Polakowski. Er forderte in seinem Plädoyer eine sechsmonatige Haftstrafe für Schönborn, die zur Bewährung auszusetzen sei.
Schönborns Dortmunder Anwalt Meinrad Diethelm hingegen forderte einen Freispruch. Die genannten Textpassagen seien zwar "grausam und geschmacklos", würden aber den Holocaust als "solchen nicht leugnen". Zudem habe Schönborn die Texte nicht selbst verfasst und seit drei Jahren habe es keine weiteren Beanstandungen an der Zeitung gegeben.
Amtsrichterin Wittkamp und die beiden Schöffen hingegen sahen die Bezeichnung "St. Holocaust" eindeutig als volksverhetzend an. "Allein der Umstand, dass der Holocaust in dem Artikel mit einem Trademark versehen wurde und damit zu einer Ware abgestempelt ist, reicht dafür aus", sagte Wittkamp. Als Herausgeber sei Schönborn für den Inhalt verantwortlich, so die Richterin. Dass sich das Gericht für eine Geldstrafe entschied, sei durch Schönborns Geständnis und die zumindest gesetzlich unkritischen Ausgaben der Zeitung der vergangenen drei Jahre begründet. "Treten sie aber wieder wegen einer solchen Sachen in Erscheinung, gebe ich ihnen mit auf den Weg, dass es beim nächsten Mal auch wieder eine Freiheitsstrafe in Betracht kommt", sagte Wittkamp zu Schönborn. Ob ihre Worte bei dem Angeklagten Gehör finden, darf bezweifelt werden. Zur gestrigen Verhandlung ließ er sich von einer wegen ihrer rechten Gesinnung Justiz erfahrenen Vlothoer Seniorin begleiten.
Info / Das Urteil
Wegen Volksverhetzung verurteilte das Amtsgericht Meinolf Schönborn zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 15 Euro. Insgesamt also 2.250 Euro.
Der Betrag wird in Bezug auf Schönborns Einkommen berechnet. Dieser lebt gemeinsam mit einer Lebensgefährtin von Hartz IV. Schönborn ist seit vielen Jahren arbeitslos.
Schönborn wird derzeit vom Staatsschutz überwacht.
Wegen des Todes eines Neonazis in Brandenburg durchsuchte die Polizei unlängst das Haus von Schönborn.
Laut Schönborn sei sein Computer noch immer in Händen des Landeskriminalamtes Brandenburg.
Bildunterschrift: Im Medienumgang geübt: Schon häufiger Stand Meinolf Schönborn (57) wegen seiner rechten Gesinnung im Mittelpunkt eines Gerichtsverfahrens und damit auch im Mittelpunkt des Medieninteresses.
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Neue Westfälische, 26./27.01.2013:
Urteil wegen Volksverhetzung
Gütersloh (lek). Das Gütersloher Amtsgericht hat den in der rechten Szene bekannten Herzebrocker Meinolf Schönborn wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 2.250 Euro verurteilt. Schönborn ist Herausgeber einer rechtsnationalen Zeitung, in der Mitte 2010 unter anderem eine Textpassage erschien, in der ein Autor erklärte, man könne in Deutschland nur Berater der Bundeskanzlerin werden, wenn man an "St. Holocaust" glaubt. Diesen Begriff versah der Autor in seinem Artikel mit einem Trademark-Symbol. Für das Gericht stand fest, dass der Holocaust damit zur Ware gemacht werde. Zudem unterstelle die Kombination von heilig und Holocaust, dass man an diesen glauben müsse. Schönborn ist bereits mehrfach wegen Volksverhetzung vorbestraft.
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Neue Westfälische, 26./27.01.2013:
Rechtsradikale Ex-Lehrer in Bayern bekannt
Detmold (gär). Zwei betagte ehemalige Pädagogen, die an zahlreiche Schulen, auch solche in Ostwestfalen-Lippe, rechtsradikale Pamphlete verschickt haben, wurden von den bayerischen Behörden bislang offenbar noch nicht disziplinarisch belangt. Wie berichtet, hatten Rolf Syffert (München) und Georg Wiesholler (Ottobrunn) einen Brief, in dem die deutsche Schuld am Zweiten Weltkrieg bestritten wird, zum Beispiel an das Pelizaeus-Gymnasium in Paderborn und an das Detmolder Leopoldinum geschickt. Die Verantwortlichen dort reagierten empört und schalteten den Bielefelder Staatsschutz und die Detmolder Bezirksregierung ein.
Wiesholler und Syffert seien dem bayerischen Kultusministerium "durchaus bekannt", sagte dessen Sprecher Ludwig Unger. Wiesholler habe früher an privaten Schulen unterrichtet, er sei damit "der Disziplinargewalt des Landes Bayern entzogen". Syffert sei früher Lehrer an einer staatlichen Volksschule in München gewesen. Seine Disziplinarbehörde sei deshalb die Regierung von Oberbayern. Dort habe man disziplinarrechtliche Schritte vor einiger Zeit geprüft, aber dann von ihnen Abstand genommen, weil die Staatsanwaltschaft München I im Juni 2010 zu dem Ergebnis gekommen sei, die seinerzeit beanstandeten Schriftstücke seien "vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt".
Wegen der aktuellen Briefe hat der Bielefelder Staatsschutz nun Anzeige wegen Volksverhetzung erstattet. Sie wurde an die Staatsanwaltschaft München I geschickt. Die Behörde lehnte Antworten auf konkrete Fragen zu den beiden Beschuldigten ab.
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