Lippische Landes-Zeitung ,
16.08.1990 :
Anwaltsbüro zum "Zelt-Urteil" gegen TuS Ahmsen: Gerichtsbeschluss fehlerhaft
Bad Salzuflen (gä). Als unzureichend und fehlerhaft beurteilt das Anwaltsbüro "Dr. Delius und Partner" (Vertreter des TuS Ahmsen im Rechtsstreit mit der Stadt um die Wohnzelte an der B 239) die Entscheidung, die dem Verein vom Detmolder Landgericht zugestellt worden ist.
Der Entscheid enthält nämlich nur einen "Beschluss", der nicht einmal begründet ist. Das Gericht habe kein Urteil gefällt, wie das Gesetz vorsehe, sondern lediglich einen Beschluss gefasst, folgert Kai Delius. Ungewöhnlich: "Kein Wort zur Rechtslage, sämtliche Formalia nicht erfüllt. Da kann es sich nur um einen Gerichtsfehler handeln."
Deshalb will das Anwaltsbüro dem Vereinsvorstand empfehlen, Beschwerde beim Oberlandesgericht einzulegen.
Als empörend empfindet Kai Delius den Vorgang. Ein Urteil, das keines ist, ohne jede Begründung: "Was ist das für den Rechtsuchenden für ein Argument?"
Hier gehe es um einen Präzedenzfall, und der relativ niedrige Streitwert von 3000 Mark sei den Versuch allemal wert, die Rechtslage für alle Vereine zu klären, die sich in ähnlicher Position wie der TuS Ahmsen befinden: ohne Vertrag auf den "Goodwill" der Stadt angewiesen zu sein. Die Frage ist, welche berechtigten Ansprüche sich aus dem Konflikt von Eigentums- und Besitzrechten auf der einen, faktischem Besitz und Gewohnheit auf der anderen Seite ergeben.
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