Bielefelder Tageblatt (OH) / Neue Westfälische ,
07.07.2004 :
Todesschütze in Psychiatrie / Kurde erschoss Ehefrau
Von Peter Johnsen
Bielefeld. Das Urteil des Schwurgerichts überraschte nicht: Wie von Staatsanwalt und Verteidigern beantragt, ordnete die X. Große Strafkammer die dauerhafte Unterbringung des 45-jährigen Kurden Rashou B. in der geschlossenen Psychiatrie an.
Am 5. Juli vergangenen Jahres hatte der aus dem Irak stammende anerkannte Asylbewerber jesidischen Glaubens auf dem Kesselbrink seine 22 Jahre alte Ehefrau mit fünf Schüssen in Kopf und Körper getötet. "Was Sie getan haben, war eine Hinrichtung", kennzeichnete Vorsitzende Richterin Jutta Albert die Tat, die sich während des Wochenmarktes vor Hunderten von Passanten abgespielt hatte.
Für diesen Totschlag konnte Rashou B. nicht bestraft werden, denn er war und ist aufgrund einer Geisteskrankheit schuldunfähig. Etwa seit Anfang der 90er Jahre leidet der Mann unter paranoid-halluzinatorischer Schizophrenie. Die äußerte sich zunächst in Verfolgungswahn: B. glaubte sich vom irakischen Geheimdienst verfolgt und sah überall Agenten, die ihm nach dem Leben trachteten.
1994 führte dieser Wahn dazu, dass B. in Herford auf einen Albaner schoss und ihn lebensgefährlich verletzte. Schon damals ordnete das Schwurgericht die Unterbringung des Beschuldigten in der forensischen Psychiatrie in Lippstadt-Eickelborn an. Nach nur vier Jahren setzte das Landgericht Paderborn die Unterbringung zur Bewährung aus. Die zuständige Strafvollstreckungskammer habe mehrere Anzeichen dafür, dass diese Maßnahme nicht angebracht gewesen sei, missachtet, kritisierte Albert.
Im Oktober 2000 heiratete Rashou B. in Syrien seine Ehefrau, die später illegal in die Bundesrepublik einreiste. Mangelnde Erfahrung im Umgang mit dem anderen Geschlecht und der große Altersunterschied seien, so die Vorsitzende, Hauptgründe für das Scheitern der Ehe gewesen. Vor dem in Gewalttätigkeiten ausartenden Eifersuchtswahn ihres Mannes flüchtete die 22-Jährige in ein Frauenhaus. Dadurch fühlte sich Rashou B. in seiner Ehre gekränkt. Er beschloss, die Frau zu töten.
Das Urteil sei nicht gleichbedeutend mit lebenslanger Unterbringung, ließ die Vorsitzende Rashou B. einen Funken Hoffnung. Allerdings stehe ihm nun "ein langer schwieriger Weg bevor".
lok-red.bielefeld@neue-westfaelische.de
|