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Neue Westfälische , 07.07.2004 :

Tötung der Ehefrau war wie Hinrichtung / Schwurgericht ordnet Unterbringung des kranken Täters in der Psychiatrie an

Bielefeld (joh). Als Hinrichtung bezeichnete Schwurgerichtsvorsitzende Jutta Albert das Verbrechen, das der irakische Kurde Rashou B. (45) am 5. Juli 2003 in Bielefeld beging: Mit fünf Schüssen, davon ein aufgesetzter Kopfschuss, tötete der anerkannte Asylbewerber jesidischen Glaubens seine 22-jährige Ehefrau auf dem belebten Wochenmarkt am Kesselbrink.

Bestrafen konnte das Gericht Rashou B. nicht, denn er war zum Zeitpunkt der Tat an paranoid-halluzinatorischer Schizophrenie erkrankt und damit schuldunfähig. Statt dessen ordneten die Richter antragsgemäß die dauerhafte Unterbringung des Beschuldigten in der geschlossenen Psychiatrie in Lippstadt-Eickelborn an.

Dort hatte sich B. bereits von 1994 bis 1998 befunden, nachdem er in Herford einen Albaner angeschossen hatte. Der Kurde litt unter Verfolgungswahn und hielt den Mann für einen Agenten des irakischen Geheimdienstes, der ihn umbringen wollte. Das Landgericht Paderborn setzte die Unterbringung 1998 zur Bewährung aus, obwohl es Anzeichen gab, dass B. noch längst nicht geheilt war, wie Albert kritisch anmerkte.

Zwei Jahre später heiratete Rashou B. in Syrien das spätere Opfer. Bereits nach kurzer Ehe flüchtete die junge Frau vor dem Eifersuchtswahn und den Misshandlungen des Beschuldigten in ein Frauenhaus. Rashou B. sah sich dadurch in seiner Ehre gekränkt. Er glaubte, dass andere Jesiden hinter seinem Rücken über ihn spotteten und beschloss daher, seine Frau zu töten. Seine Chancen, jemals wieder in Freiheit zu leben, sind nun äußerst gering.


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