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Bielefelder Tageblatt (OH) / Neue Westfälische , 02.07.2004 :

Tödlicher Eifersuchtswahn / Kurde erschoss Ehefrau auf dem Kesselbrink: Unterbringung beantragt

Von Peter Johnsen

Bielefeld. Mit fünf Pistolenschüssen in Kopf und Körper tötete der 45-jährige Kurde Rashou B. am Samstag, 5. Juli 2003, vor Hunderten von Menschen auf dem Wochenmarkt am Kesselbrink seine 22-jährige getrennt von ihm lebende Ehefrau. Wie sich herausstellte, leidet B. unter paranoid-halluzinatorischer Schizophrenie. Vor dem Schwurgericht geht es jetzt darum, ob der Mann auf Dauer in der geschlossenen Psychiatrie untergebracht werden soll.

Am Ende des ersten Verhandlungstages beantragte Staatsanwalt Hans-Dieter Heidbrede die Unterbringung. Die Verteidiger Friedbert Teutenberg und Evin schlossen sich dem Antrag an. Das Urteil des Schwurgerichts soll am kommenden Dienstag um 10 Uhr verkündet werden.

Rashou B. ist Kurde jesidischen Glaubens und stammt aus dem Irak. 1993 wurde er als Asylbewerber anerkannt. Bereits damals stellten sich bei ihm Wahnideen ein: B. glaubte sich vom irakischen Geheimdienst verfolgt. Aus diesem Grund schoss er 1994 in Herford, seinem damaligen Wohnsitz, auf einen Albaner, den er für einen Handlanger des Regimes hielt und verletzte ihn lebensgefährlich.

B. wurde per Gerichtsurteil im Westfälischen Zentrum für forensische Psychiatrie in Lippstadt-Eickelborn untergebracht, wo er fast vier Jahre blieb. Weil sich sein Zustand gebessert hatte, wurde der Patient 1998 auf Dauer beurlaubt, die Anordnung der Maßnahme im Jahr 2000 ganz aufgehoben.

Zwei Jahre später heiratete B. durch Vermittlung anderer Jesiden in Syrien seine Ehefrau. Sie reiste illegal in die Bundesrepublik ein, fortan lebte das Paar in Bielefeld.

Doch schon bald gesellte sich zu dem bestehenden Verfolgungswahn des Mannes auch noch ein Eifersuchtswahn hinzu. Rashou B. war überzeugt, dass seine Frau ihn mit einem Kurden moslemischen Glaubens betrog. Es kam zu Auseinandersetzungen und Handgreiflichkeiten, vor denen das Opfer in ein Frauenhaus flüchtete.

Der Beschuldigte, der stets eine illegal erworbene Waffe bei sich trug, fühlte sich dadurch in seiner Ehre verletzt. Er glaubte, dass im Bekanntenkreis hinter seinem Rücken über ihn gelacht wurde und beschloss daher die Frau zu töten.

Die Begegnung am Tattag auf dem Kesselbrink war zufällig. B. feuerte aus nächster Nähe - die Gerichtsmedizinerin sprach von einem aufgesetzten Kopfschuss - auf die 22-Jährige. Unmittelbar danach wurde er von Polizeibeamten festgenommen.

Wie bereits bei seinen ersten Vernehmungen, räumte B. das Verbrechen auch jetzt vor Gericht ein.


lok-red.bielefeld@neue-westfaelische.de

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