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Vlothoer Zeitung / Westfalen-Blatt ,
22.06.2004 :
Haverbeck legt Berufung ein / Landgericht soll erneut verhandeln
Von Jürgen Gebhard
Vlotho (VZ). Ursula Haverbeck und Ernst-Otto Cohrs akzeptieren nicht die Verurteilung des Amtsgerichtes Bad Oeynhausen wegen Volksverhetzung. "Wir haben bereits Berufung eingelegt", erklärte die Vorsitzende des Vereins "Collegium Humanum" gestern auf Anfrage. Die Anklage muss damit vom Landgericht Bielefeld als nächst höhere Instanz erneut verhandelt werden.
"Sie sind Überzeugungstäter und haben keinerlei Einsicht gezeigt", bewertete Oberstaatsanwältin Christa Hundertmark als Anklagevertreterin gegenüber der Vlothoer Zeitung im Nachhinein den Prozess, der am vergangenen Freitag vor dem Amtsgericht in Bad Oeynhausen stattgefunden hatte. Aufgrund von Veröffentlichungen in der Vereinszeitschrift des Collegium Humanums, "Stimme des Gewissens", waren die beiden nicht vorbestraften Angeklagten am Freitag in Bad Oeynhausen nach Paragraph 130 des Strafgesetzbuches wegen Volksverhetzung zu empfindlichen Geldstrafen in Höhe von 3600 Euro bzw. 5400 Euro (jeweils 180 Tagessätze bzw. ein halbes Jahreseinkommen) verurteilt worden. Die beiden Verurteilten hatten nach Überzeugung des Gerichtes den Völkermord an den Juden geleugnet und verharmlost.
Der 82-jährige Schriftleiter der Zeitschrift hatte seine Einkünfte mit 560 Euro Rente angegeben, die 75-jährige Vereinsvorsitzende hatte vor Gericht zwei Renten in Gesamthöhe von 950 Euro genannt. Für Ernst-Otto Cohrs hatte die Richterin einen Tagessatz von 20 Euro festgelegt, für Ursula Haverbeck von 30 Euro. Die Staatsanwältin hatte ebenfalls 180 Tagessätze gefordert, im Falle des Angeklagten auf Grundlage eines um 5 Euro höheren Tagessatzes.
Das verhängte Strafmaß entspreche, so die Oberstaatsanwältin, dem in vergleichbaren Fällen üblichen. Das Strafgesetzbuch sieht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe (maximal fünf Jahre) vor.
Voraussichtlich noch in diesem Jahr wird der gesamte Prozess am Landgericht Bielefeld neu verhandelt. Sollten die Angeklagten auch mit dem Urteil dort nicht zufrieden sein, steht ihnen noch die Möglichkeit offen, beim Oberlandesgericht Hamm Revision einzulegen. Dort wird dann lediglich überprüft, ob das verhängte Urteil rechtlich tatsächlich Bestand hat. Anschließend könnte noch Verfassungsbeschwerde eingelegt werden. "Es ist fraglich, ob die überhaupt zugelassen wird", so die Einschätzung von Christa Hundertmark.
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