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Neue Westfälische ,
19.06.2004 :
Holocaust-Leugner zu Geldstrafen verurteilt / Mahler sorgt für Irritationen
Von Oliver Plöger
Bad Oeynhausen/Vlotho. Horst Mahler, zurzeit mit Berufsverbot belegter Berliner Anwalt, sorgte gestern im Amtsgericht Bad Oeynhausen für Irritationen. Im Prozess gegen die wegen Volksverhetzung angeklagten Ursula Haverbeck-Wetzel (75) und Ernst Otto Cohrs (82) sah sich Mahler zunächst als "Assistent der Verteidigung".
Dies sei nicht in Ordnung, befand die Staatsanwältin und Mahler rückte einen Stuhl weiter. Die beiden Angeklagten erwiesen sich auch vor Gericht als unbelehrbar. Ursula Haverbeck-Wetzel und Ernst Otto Cohrs nutzten die Gelegenheit, die unleugbare Wahrheit über die Vernichtung der Juden und den Holocaust in Abrede zu stellen.
Die in den Ausgaben der "Stimme des Gewissens” im Vorjahr publizierte Argumentation, so Richterin Britta Kurhofer-Lloyd, leugne den Holcaust insgesamt und solle das deutsche Volk von Schuld reinwaschen. Die Rede ist in den Beiträgen von der "Reichskristallnacht", die der "Beginn der großen Lüge” war, die "endgültig zu Fall zu bringen” sei: die "Auschwitz-Lüge”. Es gehe den Angeklagten nicht in erster Linie um die Zahl der getöteten Juden, sondern darum, die Verbrechen zu entkriminalisieren. Haverbeck-Wetzel habe sich in ihrer Stellungnahme zwar auf das Grundrecht der freien Meinungsäußerung berufen, die Meinungsfreiheit schütze aber auch die Tatsachen. Für Staatsanwaltschaft und Richterin stand fest: Der Tatbestand der Volksverhetzung ist gegeben. Haverbeck-Wetzel zahlt 180 Tagessätze zu je 30 Euro, Cohrs 180 Sätze zu 20 Euro.
19./20.06.2004
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