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Neue Westfälische , 18.06.2004 :

Mehrjährige Haftstrafe für Bordellbetreiber / Angeklagter bezog jahrelang Sozialhilfe

Bielefeld/Enger/Löhne (joh). Wegen gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern, Menschenhandels und Verstoßes gegen das Waffengesetz ist der abgelehnte Asylbewerber Hüseyin A. (41) aus Enger vom Landgericht Bielefeld zu vier Jahren und vier Monaten Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt worden.

Wie berichtet, hatte sich der Angeklagte, der von der Stadt Enger in den letzten fünf Jahren für sich und seine Familie insgesamt 60.000 Euro Sozialhilfe bezog, erfolgreich im Rotlichtmilieu betätigt: In Melle, Enger, Löhne und Bielefeld betrieb er von November 2002 bis zu seiner Festnahme am 16. Dezember Bordelle. Die dort tätigen 26 Prostituierten stammten aus Osteuropa und waren von A. eingeschleust worden, der in einigen Fällen das Geld für die Reise nach Deutschland in ihre Heimatländer überwiesen hatte und für falsche Ausweispapiere sorgte.

Die meisten Frauen gingen freiwillig der Prostitution nach, aber zumindest vier von ihnen wurden vom Angeklagten dazu gezwungen. Bei A.s Verhaftung entdeckte die Polizei eine Pistole in seiner Wohnung.

Auch 7.000 Euro wurden sichergestellt. Das Geld erhält das Engeraner Sozialamt als Teilausgleich für die zu Unrecht empfangene Sozialhilfe.

Der Täter muss nach der Haft mit Abschiebung rechnen

Während des Prozesses stellte sich heraus, dass A. auch in Rinteln zeitweilig ein Bordell, die "Babalou Bar", betrieb und dass die Staatsanwaltschaft Bückeburg ebenfalls ein Verfahren gegen ihn eingeleitet hatte. Die beiden Behörden einigten sich darauf, sämtliche Tatvorwürfe in Bielefeld abzuhandeln. Hüseyin A., der aus dem kurdischen Ort Bingöl in der Türkei stammt, muss nach Verbüßung eines Teils der Haftstrafe mit seiner Abschiebung rechnen.


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