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Radio Herford , 16.06.2004 :

Menschenhandel und Verstoß gegen das Ausländergesetz

Ein 41-jähriger Bordellbetreiber aus Melle muss für vier Jahre und vier Monate ins Gefängnis. Das Landgericht Bielefeld verurteilte ihn wegen Menschenhandels in vier Fällen und Verstoßes gegen das Ausländergesetz. Der Angeklagte hatte mehrere Frauen aus Osteuropa in seinen Bordellen in Enger, Löhne und Melle-Bruchmühlen zur Prostitution gezwungen. Er habe die Frauen psychisch unter Druck gesetzt, so das Gericht in der Urteilsbegründung. Der 41-jährige hatte zuvor ein umfassendes Geständnis abgelegt. Das Urteil ist rechtskräftig.


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