Bielefelder Tageblatt (OH) / Neue Westfälische ,
07.05.2009 :
Ausweisung nach Obersee-Mord bleibt rechtens
Minden/Bielefeld (jr/joh). Das Verwaltungsgericht in Minden hat die Klage der Obersee-Mord-Drahtzieherin, Suade S., gegen die Ausweisungsverfügung der Stadt Bielefeld abgewiesen. Die heute 46-jährige Kurdin jesidischen Glaubens wurde, wie berichtet, am 10. September 2007 wegen Körperverletzung mit Todesfolge und versuchten Totschlags zu einer Haftstrafe von sieben Jahren und neun Monaten verurteilt. S. befürchtet, in ihrer türkischen Heimat verfolgt zu werden. Dieser Umstand sei aber gar nicht Gegenstand der Verhandlung gewesen, sagte Sprecherin Ruth Schürmann. Weil der Tatbeitrag der Frau bei dem Mordkomplott "ausgesprochen wesentlich" gewesen sei, so die Begründung der Kammer, sei die Ausweisung zu Zwecken der Generalprävention der Bundesrepublik rechtens. "Gerade weil es ein Ehrenmord war, soll diese Ausweisungsentscheidung andere Ausländer von der Einreise nach Deutschland abhalten", erklärte Schürmann.
Abgeschoben werden darf Suade S. trotz des gestrigen Urteils vorerst nicht: Davor bewahrt sie noch ihr Status als anerkannte Asylberechtigte. "Sie bleibt deshalb noch so lange in einem deutschen Gefängnis, bis ihr Status aufgehoben wird", so Schürmann. Voraussetzung wäre unter anderem, dass sie mindestens die Hälfte der verhängten Strafe verbüßt und keine minderjährigen Kinder mehr hat. Ihr jüngstes Kind wird im März 2010 volljährig. Ob Suade S. in der Türkei immer noch befürchten muss, verfolgt zu werden, muss jetzt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge prüfen.
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