www.hiergeblieben.de

Zeitung für den Altkreis Lübbecke / Neue Westfälische , 20.05.2004 :

Wer nicht deutsch spricht, darf als Spätaussiedler nicht bleiben / Klage eines kasachischen Staatsangehörigen vor dem Verwaltungsgericht Minden blieb gestern ohne Erfolg

Kreis Minden-Lübbecke. Das Verwaltungsgericht Minden hat entschieden, dass ein kasachischer Staatsangehöriger nicht als Spätaussiedler dauerhaft in Deutschland bleiben kann, weil er kein einfaches Gespräch in deutsch führen kann.

Er kann sich nicht darauf berufen, er habe die deutsche Sprache nicht lernen können, weil er von 1941 bis 1955 unter Kommandantur gelebt habe. Deutschstämmige durften in dieser Zeit ihren Wohnort nicht verlassen und mussten sich regelmäßig bei den Behörden melden.

Der 1939 geborene Kläger ist der Sohn einer deutschen Volkszugehörigen und lebt mit seiner Familie in Kasachstan. 1996 beantragte er von dort aus beim Bundesverwaltungsamt für sich und seine Frau einen Aufnahmebescheid, um nach Deutschland übersiedeln zu können. Nach einem Sprachtest in Kasachstan lehnte das Bundesverwaltungsamt den Aufnahmeantrag ab: Der Kläger sei nicht deutscher Volkszugehöriger, weil er zwar über passive, aber kaum über aktive Sprachkenntnisse verfüge.

Hiergegen wandte sich der Kläger mit seiner Klage und machte geltend, er habe nur deshalb kein Deutsch gelernt, weil er unter politischem Druck gezwungen gewesen sei, Russisch zu sprechen.

Die Klage blieb ohne Erfolg. In den Gründen seiner Entscheidung führte das Gericht aus: Der Kläger sei kein Spätaussiedler, weil ihm die deutsche Sprache nicht familiär vermittelt worden sei und nicht festgestellt werden könne, dass die Sprachvermittlung innerhalb der Familie nicht möglich oder nicht zumutbar gewesen sei. Die deutsche Sprache habe in der ehemaligen Sowjetunion seit dem 2. Weltkrieg grundsätzlich zumindest in den Familien gesprochen werden können. Diese Rechtssprechung werde bestätigt dadurch, dass zahlreichen Deutschen die Sprache in der Familie tatsächlich vermittelt worden sei. Auch der Kläger habe erklärt, er habe als Kind oft andere Deutsch sprechen hören. Deshalb habe er beim Sprachtest viel Deutsch verstanden, so dass nicht nachvollziehbar sei, weshalb er gehindert gewesen sei, die Sprache aktiv zu lernen.

AZ: 11 K 818/03

20./21.05.2004
lok-red.luebbecke@neue-westfaelische.de

zurück