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Radio Herford , 18.05.2004 :

Stadt Herford darf ausweisen

Weil ein 66-jähriger Kurde den Auftrag zur Blutrache gegeben hatte, kann ihn die Stadt Herford jetzt aus Deutschland ausweisen. Das hat das Verwaltungsgericht Minden gestern entschieden, allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Zur Zeit sitzt der wegen Anstiftung zum Totschlag verurteilte Mann neun Jahre Haft ab und hatte gegen die von der Stadt verfügte Ausweisung geklagt.

Wegen der Verurteilung hatte ihn die Ausländerbehörde der Stadt Herford ausgewiesen. Dagegen hatte der 66-jährige türkische Kurde, der dem yezidischen Glauben angehört, vor dem Verwaltungsgericht geklagt. Als Gründe gab er an: er sei alt und krank und auf seine Familie angewiesen, die lebe schließlich in Herford. Außerdem habe er sich mittlerweile von der Sitte der Blutrache distanziert. Das Gericht bezog sich allerdings auf ein Gutachten, woraus hervor geht, dass der 66jährige nach wie vor sehr fest in den Gebräuchen und Sitten der Yeziden verhaftet sei. Die Familie des Angeklagten hatte vor sechs Jahren einen 38-jährigen Landsmann erschießen lassen.


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