Herforder Kreisanzeiger / Neue Westfälische ,
18.05.2004 :
Totschlag-Anstifter scheitert vor Gericht / Verwaltungsrichter: An Herforder Blutrache-Morden beteiligter 66-Jähriger darf ausgewiesen werden
Von Jobst Lüdeking
Herford/Minden. Zurzeit sitzt Adil C. noch in der Justizvollzugsanstalt Meppen, verurteilt zu neun Jahren Haft wegen Anstiftung zum Totschlag an dem Gemüsehändler Faysal B. aus Herford. Das Ausländeramt der Stadt erließ deshalb eine Ausweisungsverfügung gegen den 66-Jährigen.
Adil C. (Name geändert), der zusammen mit seinem Sohn und einem eigens engagierten Mörder die Tat plante, will sich mit der Verfügung nicht abfinden, zog gestern vor das Verwaltungsgericht Minden, um seine Ausweisung zu verhindern. Nach dem Gesetz können ausländische Täter, die zu Haftstrafen von mehr als zwei Jahren verurteilt wurden, ausgewiesen werden.
C. ist türkischer Kurde jesidischen Glaubens und lebt seit 1995 in Herford – zusammen mit seiner Familie. Seine Ehefrau ist asylberechtigt, seine Kinder – darunter sein ebenfalls wegen Totschlags zu neun Jahren Haft verurteilter Sohn (43) – sind teilweise eingebürgert. Der 66-Jährige sei alt und krank und müsse daher mit seiner Familie leben, argumentierte der Rechtsanwalt von C. Außerdem habe sich sein Mandant mittlerweile von der Sitte der Blutrache distanziert. 1998 hatten C. und sein Sohn einen Mörder für den in Herford lebenden Faysal B. (38) engagiert. Angeblich hatte das Opfer ein Verhältnis mit der Schwiegertochter von C. Eine Verdächtigung, die die Familie mit Blutrache sühnte. Die schlug auf die Familie der Täter zurück, als im Januar 2001 der Sohn von C. erschossen wurde. Der Täter, Bruder des Mordopfers – tötete als Briefträger verkleidet den Sohn von C.
Auch mit Rücksicht auf die Lebensgemeinschaft mit seinem eingebürgerten Sohn, urteilten die Richter der 7. Kammer ( Az: 7 K 4251/03), gebe es keine durchgreifenden Gründe, von einer Ausweisung abzusehen. Insbesondere glaubten sie ihm nicht, dass er sich von der Gewaltanwendung als Mittel zur Wiederherstellung der Familienehre gelöst habe. Aus den im Strafverfahren eingeholten psychologischen Gutachten ergebe sich, dass C. weiterhin fest in den Gebräuchen und Sitten der türkischen Jesiden verhaftet sei. Die Ausweisungsverfügung des Herforder Ausländeramtes, so das Gericht, sei rechtmäßig.
Das Mindener Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ob der 66-Jährige Rechtsmitteln beim Oberverwaltungsgericht Münster einlegt, steht noch nicht fest.
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