www.hiergeblieben.de

CDU-Fraktion Detmold , 26.04.2004 :

Presseerklärung zur alten Pauline

1) Da der Rat dem Verkauf des Hausgrundstücks Bielefelder Straße 3 nicht zugestimmt hat, muß das Objekt vermietet werden, um eine vernünftige oder wenigstens vertretbare Nutzung dieses fiskalischen Grundstückes herbeizuführen.

2) Mietzinszahlung

a) Für die Nutzung durch die KID gibt es kein höheres Interesse, als bei anderen Kultur- und Sportvereinen, die sich schon lange angemessen an den Kosten der ihnen überlassenen Räume beteiligen müssen. Unbestritten ist das Recht der KID, mit denselben Rechten tätig zu sein, wie jeder andere Verein auch.

b) Allerdings unterhält die KID einen konzessionspflichtigen und als gewerblich anzusehenden Getränkeausschank und hat entsprechende Einnahmen - ganz im Gegensatz zu manch einem Kulturverein, der ausschließlich auf die Mitgliedsbeiträge angewiesen ist.

c) Eine kostenlose Nutzungsüberlassung kommt daher nicht in Betracht. Zu zahlen ist vielmehr ein angemessener Mietzins.

3) Bauunterhaltung ist Sache des Eigentümers, also der Stadt; nur sie kann gewährleisten, dass das denkmalgeschützte Gebäude ordnungsgemäß unterhalten wird. Demgemäß entfällt ein Bauunterhaltungszuschuss an die KID.

4) Betriebs- und Nebenkosten

a) Jeder Mieter im Land zahlt Neben- und Betriebskosten; selbstverständlich hat das auch für den Mieter KID zu gelten. Wie jeder andere auch hat der Mieter KID die Neben- und Betriebskosten gem. der Betriebskostenverordnung vom 25.11.2003 zu tragen.

b) Der Grund für die Übernahme der Heizkosten durch die Stadt ist lange entfallen. Früher gab es in dem Gebäude eine unrentable schwer zu bedienende Heizung. Inzwischen gibt es einen Fernwärmeanschluß, der eine genaue Erfassung und Abrechnung der verbrauchten Energie ermöglicht. Wer die Energie verbraucht (und als einziger Einfluß auf den Verbrauch nehmen kann), hat ihn auch zu bezahlen.

5) Dem Mieter ist aufzuerlegen, das äußere Erscheinungsbild des Gebäudes und des Grundstückes in Ordnung zu bringen und zu halten. Der gegenwärtige Zustand widerspricht der öffentlichen Ordnung und dem Denkmalschutz.

6) Eine langfristige Bindung widerspricht dem städtischen Interesse und einer sich möglicherweise einmal bietenden Gelegenheit, das Grundstück günstig zu veräußern. Im gesamtstädtischen Interesse sollte eine Kündigung jeweils zum Ende eines Mietjahres mit einer vierteljährlichen Kündigungsfrist vereinbart werden.

7) Die CDU-Ratsfraktion Detmold hält eine doppelte Subventionierung der KID durch kostenlose Überlassung des Gebäudes "alte Pauline" und Übernahme von Nebenkosten neben der großzügigen Unterstützung der Kulturveranstaltungen für finanzpolitisch unverantwortlich.

Stephan Grigat
Stadtverbands- und Fraktionsvorsitzender


fraktion@cdu-detmold.de

zurück