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Bad Oeynhausener Kurier / Neue Westfälische , 20.04.2004 :

Mildes Urteil für Bordell-Pächterin / Wegen Verstoßes gegen das Ausländergesetz zehn Monate auf Bewährung / Verfahren gegen Mitangeklagten eingestellt

Bad Oeynhausen/Bielefeld (joh). "Der zweite Aufguss eines sehr umfangreichen Rotlichtverfahrens", so Staatsanwalt Franz-Josef Weber, wurde gestern vor der I. Großen Strafkammer des Bielefelder Landgerichts verhandelt. Der Prozess endete mit Verurteilung der 55-jährigen Waltraud K. (Name geändert) aus Bünde zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe wegen Verstoßes gegen das Ausländergesetz.

Noch glimpflicher kam K.s Mitangeklagter Harald D. (33, Name geändert) davon: Sein Verfahren wurde gegen Zahlung einer Geldbuße von 500 Euro eingestellt. Beide Angeklagte waren früher für den Bad Oeynhausener Bordellbetreiber Hans "Jimmy" B. tätig , der im März ebenfalls wegen Verstoßes gegen das Ausländergesetz zu zwei Jahren mit Bewährung verurteilt wurde (wir berichteten).

In der Zeit vom 23. Juli 2001 bis zu ihrer Festnahme am 13. Oktober 2003 war K. Pächterin zweier Bordelle an der Mindener Straße und an der Eidinghausener Straße in Bad Oeynhausen, die B. gehörten. Ihre Aufgabe bestand darin, von den Prostituierten die tägliche Miete in Höhe von 50 Euro für deren Appartements zu kassieren, das Geld an Hans B. weiterzuleiten und nach dem Rechten zu sehen. Dafür durfte sie von den Einnahmen etwa 1.500 Euro monatlich behalten.

Harald D. ist ehemaliger Grenzschützer, arbeitete viele Jahre als Türsteher in Diskotheken, als Kaufhausdetektiv und war zeitweise in der Sicherheitsbranche selbständig. Der "Mann fürs Grobe" sorgte in dem Etablissement an der Eidinghausener Straße für Ruhe und Ordnung, nachdem ein Georgier dort eines Tages versucht hatte, Schutzgeld von den Frauen zu erpressen.

Bei den Prostituierten, die in beiden Häusern anschafften, handelte es sich Frauen aus Polen, Ungarn und den ehemaligen GUS-Staaten. Je nach Herkunftsland fehlte ihnen entweder die Arbeitserlaubnis oder ein (gültiges) Visum. Dadurch hatten sich die Angeklagten des illegalen Einschleusens von Ausländern, Waltraud K. sogar "gewerbsmäßig", schuldig gemacht.

In der Hauptverhandlung waren K. und D. geständig. "Wir halten diese Strafe für äußerst milde", erklärte Kammervorsitzender Wolfgang Korte unter Hinweis auf die "abhängige Stellung" von Waltraud K. im Verhältnis zum Bordellbesitzer B.. Die Angeklagte nahm das Urteil an.


lok-red.oeynhausen@neue-westfaelische.de

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