Bielefelder Tageblatt (OH) / Neue Westfälische ,
05.06.2008 :
Fiasko für die Kläger / Richter sehen sich nicht zuständig im Streit um die Paul-Gerhardt-Gemeinde
Von Arno Ley
Bielefeld. Auch vor dem Kirchengericht blieb ihnen der Erfolg versagt. Die Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche von Westfalen hat gestern die Klage gegen den Zusammenschluss der Paul-Gerhardt- mit der Neustädter Marienkirchengemeinde zurückgewiesen. Hermann E. Geller, ehemals Finanz-Kirchmeister der Paul-Gerhardt-Gemeinde, und Eitel Riefenstahl, früherer Fernseh-Chef des WDR-Studios Bielefeld, hatten versucht, "als Betroffene" die zum 1. Mai 2005 vollzogene Vereinigung für ungültig erklären zu lassen.
Noch nie zuvor hat ein Kirchengerichtsverfahren in Bielefeld so viel Aufmerksamkeit gefunden wie gestern. Vor Jahren einmal, als es um die Abberufung eines Pfarrers aus dem Sauerländischen gegangen war, da kam eine größere Zahl von Zuschauern. Der Mann hatte sich mit seiner Gemeinde überworfen. Zwischenmenschliche Probleme, wie so oft bei Streitigkeiten vor Gericht, waren auch gestern die eigentliche Ursache für das Verfahren.
Geller selbst Antragsteller der Fusion
Die Kläger zeigen nach wie vor eine starke emotionale Bindung an die Kirchengemeinde, die ihnen über Jahre eine spirituelle Heimat geboten hat. Symbol dieser Lebensphase ist die ehemalige Paul-Gerhardt-Kirche an der Detmolder Straße 107. Dem Zusammenschluss mit der Marien-Kirchengemeinde hatten sie 2004 schweren Herzens zugestimmt. Als dann aber wenigen Monate später zudem ihr Gotteshaus verkauft werden sollte, begannen sie ihren offenen Widerstand. Insbesondere Geller fühlt sich getäuscht.
Der juristische Disput gestern allerdings geriet für die Kläger zu einem Fiasko. Zu dürftig waren nach Ansicht des Richterkollegiums die rechtlichen Grundlage für das Verfahren vor der Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche von Westfalen. Das Gericht, an der Spitze Dr. Ulrich Morgenstern, Präsident des Verwaltungsgerichts Arnsberg, als Beisitzer Werner Dittmer, Vorsitzender Richter am Finanzgericht Münster, und Martina Buhlmann, Pfarrerin aus Hüllhorst, hatte sich eingehend mit den Akten beschäftigt.
Nach einer ausführlichen Darstellung der Vorgänge durch Morgenstern, in der auch nicht unerwähnt blieb, dass Geller selbst im Presbyterium den Antrag für den Zusammenschluss gestellt hatte, erörterte das Gericht zunächst die Grundlagen des Rechtsstreites. Die Fusion solle für ungültig erklärt werden, weil grundlegende Verfahrensvorschriften verletzt worden seien, hatten die Kläger gefordert. Allerdings hatten sie dabei wenig beachtet, dass auch für das Verwaltungsgericht Verfahrenvorschriften gelten.
Selbst bei wohlwollender Beurteilung der Klagefrist – ein Jahr nach Bekanntgabe im Kirchlichen Amtsblatt, diese erfolgte im Frühjahr 2005 – war unstrittig, dass der Antrag im Juli 2007 zu spät gestellt worden war. Für Riefenstahl wollten die Anwälte geltend machen, dass er davon nichts gewusst habe. Für Geller als Mitwirkenden an der Vereinigung war dies nicht möglich.
Riefenstahl überlegt Wechseln nach Bayern
Der Vertreter der Landeskirche, Oberkirchenrat Martin Kleingünther, machte deutlich, dass über die Neubildung von Gemeinden einzig die Kirchenleitung befindet. Dies könne sie "selbst gegen den erklärten Willen der Betroffenen, was aber in Bielefeld nicht geschehen ist". Ob in der Vorbereitung dieser Entscheidung, wie in der Paul-Gerhardt-Gemeinde geschehen, eine Gemeindeversammlung zur Information ausreicht, blieb letztlich ungeklärt. Das Gericht sah für sich keine Befugnis, über diese Beschlüsse der Landeskirche zu urteilen.
Den Klägern bleibt nun noch die Möglichkeit, die Verwaltungsgerichtsbarkeit der Union Evangelischer Kirchen in Hannover zu bitten, das Verfahren auf Fehler zu überprüfen (Revision). Dies deuteten die Anwälte in der Verhandlung an. Das schriftliche Urteile gibt es erst in etwa drei Wochen. Eitel Riefenstahl sagte schon in einer Prozesspause, dass er darüber nachdenkt, die Westfälische Landeskirche zu verlassen. Da er die Kirche für eine wichtige soziale Institution halte, denke er über einen Wechsel nach Bayern nach.
Kommentar / Kirchengericht entzieht sich der Zwickmühle / Moralische Ohrfeige
Von Arno Ley
Stellen wir uns einmal vor, ein Gericht würde feststellen, dass die kommunale Neuordnung in Bielefeld rechtswidrig war – immer einmal wieder lassen Politiker die Kleinstadt-Nostalgie aufleben. Aber würde dadurch beispielsweise die Sennestadt wieder erstehen? Sicherlich nicht. Ebenso wenig wie die Sennestadt wird sich die alte Paul-Gerhardt-Gemeinde wiederherstellen lassen.
Das Kirchengericht hat sich gestern der Zwickmühle entzogen, die die Kläger versucht haben, ihm aufzustellen. Es hat sich gar nicht erst mit der Sache selbst befasst. Der Zusammenschluss ist nicht mehr rückgängig zu machen.
Mehr als eine moralische Ohrfeige für die Kirchenleitung wäre also nicht zu erwarten gewesen. Diese wollen die Kläger. Und nur diese. In ihrem Zorn sehen sie nicht, wie sehr sie die Kirchenleitung bereits gedemütigt haben.
Immer wieder wurde, und wird bei einem möglichen Scheitern des Synagogen-Projektes, die Kirchenleitung mit der eigenen Unfähigkeit konfrontiert, im eigenen Hause nicht friedensstiftend gewirkt zu haben. Sie war nicht in der Lage, den Streit beizulegen, sah sich sogar dem Verdacht ausgesetzt, ihn zu befeuern.
Die Evangelische Kirche ist demokratischer, als es die Kläger nach ihrer Ablehnung vor Gericht Glauben zu machen versuchen. Auch Kirchenleitungen werden gewählt. Vielleicht bietet die Zeit den Klägern, was sie vom Gericht nicht bekommen haben; vielleicht sogar mehr als eine moralische Ohrfeige.
Bildunterschrift: Kläger und Richter: Hermann E. Geller, die Anwälte Jan R. Wixforth und Wolfgang Steiner, im Hintergrund Werner Dittmer als Beisitzer des Gerichts, Eitel Riefenstahl sowie der Leiter des Kirchengerichtes, Dr. Ulrich Morgenstern, (von links) beim Betreten des Saales.
Bildunterschrift: Rechtsvertreter der Landeskirche: Oberkirchenrat Martin Kleingünther, Jurist in der Leitung der Evangelischen Kirche von Westfalen.
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