Landkreis Osnabrück ,
16.02.2004 :
Kreisausschuss: Verwaltungsbericht von Manfred Hugo (CDU), Landrat des Landkreises Osnabrück: Neukonzeption der LASt Bramsche
I. Neukonzeption der LASt Bramsche
Die LASt Bramsche wird künftig nur noch als Gemeinschaftsunterkunft für die Unterbringung von Asylbewerbern genutzt. Die zur Zeit noch in der LASt wohnenden jüdischen Emigranten werden künftig im Grenzdurchgangslager Friedland untergebracht; die entsprechenden Vertragsverhandlungen mit dem Bund sind abgeschlossen. Auch dem Land Niedersachsen zugewiesene Spätaussiedler, die nicht sofort in Kommunen eine Wohnung finden, werden nicht mehr in der Einrichtung in Bramsche untergebracht.
Im Bramsche werden künftig Personen untergebracht, die in einer der niedersächsischen Zentralen Anlaufstellen für Asylbewerberinnen und Asylbewerbern (Oldenburg und Braunschweig) einen Asylantrag gestellt und aufgrund der Prognoseaussage des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge (Bundesamt) keine Perspektive für einen dauerhaften Aufenthalt haben.
Ziel ist es, bis zum 31.03.2004 in den Unterkunftsgebäuden der LASt Bramsche 550 Personen unterzubringen.
1. Die LASt Bramsche ist eine Gemeinschaftsunterkunft
Mit der Unterbringung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern in Gemeinschaftsunterkünften unterzubringen.
Die Verpflichtung, in einer Gemeinschaftsunterkunft (GU) zu wohnen, endet dann, wenn das Bundesamt den Flüchtling als Asylberechtigten anerkennt oder zur Anerkennung verpflichtet wird. Das gleiche gilt, wenn das Bundesamt oder ein Gericht feststellt, dass die Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 des Ausländergesetzes vorliegen. Eine Unterbringung in der LASt Bramsche erfolgt auch nicht, wenn im konkreten Einzelfall Belange des Ausländers entgegenstehen.
Zuweisungskriterien
Der GU in Bramsche werden regelmäßig Personen zugewiesen, die aus Staaten kommen, bei denen aufenthaltsbeendende Maßnahmen auch vollzogen werden können. Ist erkennbar, dass aufenthaltsbeendende Maßnahmen nicht vollzogen werden, können, weil diesen humanitäre, rechtliche oder persönliche Gründe oder das öffentliche Interesse entgegenstehen, so sind diese Personen grundsätzlich nicht in Bramsche unterzubringen.
Bestimmung des unterzubringenden Personenkreises
Die Vertreter der beiden ZASten und der GU bestimmen unter Berücksichtigung der vorstehenden Kriterien den in Bramsche unterzubringenden Personenkreis, wobei insbesondere die Möglichkeit der kurzfristigen Rückführung zu berücksichtigen ist.
Bei der Bestimmung der Personenkreise ist darauf zu achten, dass durch die Auswahl der Ethnien keine unnötigen Spannungen eintreten bzw. gefördert werden.
Eine Unterbringung von alleinreisenden Minderjährigen erfolgt in Bramsche grundsätzlich nicht.
2. Förderung der freiwilligen Rückkehr
Beratungsansatz
Die Rückkehrberatung der in Bramsche untergebrachten Personen ist ein Angebot für diejenigen, die vor der Frage der Rückkehr auseinandersetzen müssen. Die Beratungsteams der Einrichtung entwickeln gemeinsam mit diesen Personen Perspektiven für eine freiwillige Rückkehr oder Weiterwanderung in Würde. Um eine soziale und wirtschaftliche Reintegration zu ermöglichen, vermitteln die Beratungsteams die für den Entscheidungsprozess erforderlichen Prognoseentscheidungen des Bundesamtes in der jeweiligen ZASt ein.
Die freiwilige Ausreise wird gefördert durch die Übernahme von Reisekosten und Gewährung von Reisehilfen und Starthilfen (REAG/GARP-Programm des Bundes und der Länder) sowie in Einzelfällen durch den Einsatz individueller Unterstützungs-Maßnahmen. Die freiwillige Ausreise muss auch für den Ausreisenden einen für ihn erkennbaren und im Heimatland darstellbaren Nutzen haben, da nur unter diesen Bedingungen die Motivation zur Ausreise geschaffen werden kann. Alle in diesem Zusammenhang zu ergreifenden Unterstützungsmaßnahmen haben sich an dem Ziel der Rückkehr zu orientieren; ihre Durchführung hängt von der Rückkehrbereitschaft des Ausländers ab. Ziel ist es, dadurch die Zahl zwangsweiser Aufenthaltsbeendigungen und die Fälle von Abschiebehaft zu reduzieren.
Nachdem die Asylbewerber bereits in der Erstaufnahmeeinrichtung umfassend auf die Folgen der zu erwartenden negativen Entscheidung in ihrem Asylverfahren hingewiesen wurden und eine erste Beratung zur freiwilligen Rückkehr erhalten haben, werden die in die Gemeinschaftsunterkunft in Bramsche verlegten Personen durch die dortigen Beratungsteams detailliert über individuelle Rückkehrmöglichkeiten informiert und bis zum Verlassen des Bundesgebietes betreut. Durch diese Vorgehensweise soll in den Fällen, in denen eine Rückkehrbereitschaft noch nicht besteht, der dafür erforderliche Überlegungsprozess angestoßen und durch eine regelmäßige Ansprache - zum Beispiel anlässlich der Leistungsgewährung - gefördert werden. Die gezielte Vermittlung von Informationen über die Rückkehrhilfen dient somit der Förderung der Ausreisebereitschaft.
Im Rahmen der Rückkehrbetreuung werden unter der Voraussetzung, dass die jeweilige Person erkennbar an der Klärung ihre Identität mitwirkt, auch Qualifizierungsangebote - zum Beispiel handwerkliche Kurse oder Praktika sein, um im Heimatland verwertbare Kenntnisse zu vermitteln - unterbreitet, durch die der Neubeginn nach erfolgter Ausreise aus dem Bundesgebiet erleichtert wird. Die Rückkehrberatung in der Einrichtung in Bramsche wird ergänzt durch spezielle Versanstaltungen von IOM und anderen NGO.
Die Beratungsteams der Einrichtung unterstützen die Ausreisepflichtigen bei den durch sie persönlich vorzunehmenden Schritten zur Erlangung des Ausreisepapiere. In diesem Zusammenhang informieren sie auch die Ausländerbehörde über die Rückkehrbereitschaft.
Liegen gültige Rückkehrdokumente vor, erfolgt die Antragstellung und Rückflugabklärung mit IOM durch den jeweiligen Betreuer. Der Betreuer begleitet die zurückführenden Personen in der Regel zum Flughafen und regelt dort die Formalitäten. Erst am Flughafen werden Barmittel übergeben.
3. Verfahren bei Abschiebungen
Die Organisation und Durchführung von Abschiebungen obliegen ausschließlich der Ausländerbehörde, die von der Sozialbetreuung des Unterbringungsbereichs dann unterstützt wird, wenn dies zu einer Deeskalation bei der zwangsweisen Aufenthaltsbeendigung beträgt.
II. Beschulung
Der Erlass "Unterricht für Schülerinnen und Schüler ausländischer Herkunft Er. D. MK vom 3.2.1993 - 3064-81625 (SVBI. 1993 S. 27, berichtigt SVBI. 1993 S. 132)" ist die Grundlage für eine Beschulung der zu erwartenden Kinder. Sollte das Kultusministerium auf der Basis des Absatzes 15 des Erlasses keinen Einzelerlass beabsichtigen, so hat sich die Beschulung der betroffenen Schulpflichtigen an dem beschriebenen Erlass auszurichten.
Das nachfolgende Beschulungskonzept basiert auf dem vorgenannten Erlasse, es nutzt dessen Spielräume und berücksichtigt die besonderen Bedingungen vor Ort in Bramsche.
Aus den bisher gemachten Erfahrungen, die die bisherigen Belegungszahlen der Einrichtung und die sich daraus ergebenen Probleme beinhalten - und deren Projektion auf die beabsichtigte Nutzung der Einrichtung ist abzuleiten, dass die Schulen in Bramsche durch die dargestellten Zugänge aus der Gemeinschaftsunterkunft extrem in ihrer pädagogischen Arbeit betroffen wären. Die Struktur der Landesaufnahmestelle und deren künftige Aufgaben ergeben, wie bereits in der Vergangenheit festgestellt, neben der Erhöhung der Schülerzahl eine ständige Fluktuation des Klientels.
Die künftig in der Gemeinschaftsunterkunft in Bramsche wohnenden Schulpflichtigen werden in der Regel keine ausreichenden Deutschkenntnisse besitzen, die eine problemlose Beschulung in den zuständigen Schulen ermöglicht. Daher müssen diese Schulpflichtigen zunächst in Förderklassen unterrichtet werden, die den jeweils zuständigen Schulen zugeordnet sind.
Es werden daher jeweils 2 bis 3 Förderklassen für die Grundschule und die Hauptschule Bramsche eingerichtet, die diesen Schulen zugeordnet sind. Im Vorgriff auf die Schulstrukturreform zum 01.08.2004 wird für die Orientierungsstufe keine Förderklasse mehr gebildet.
Auf Grund der Raumprobleme in den beiden Schulen und der besonderen Situation der Schulpflichtigen findet die Beschulung jedoch in der Einrichtung in Bramsche statt (siehe aber zur Ausnahmemöglichkeit unter Seite 6, die durch die untere Schulbehörde getroffen werden kann - hier Bez. Reg. Weser-Ems).
Die jeweilige Zahl von 10 bis 16 Schulpflichtigen sollte die Möglichkeit einer optimalen Beschulung ermöglichen. Die Unterrichtssprache ist Deutsch. Auf Grund der Vielfältigkeit der Kulturen ist ein muttersprachlicher Anteil für diese Schulpflichtigen nicht möglich. Eine Jahrgangsübergreifende Klassenbildung ist anzustreben. Es ergibt sich folgende Struktur der Maßnahme:
Gesamtzahl der Förderklassen (ma. 6 Klassen)
Grundschule Hesepe Förderklassen
1 bis 2 Klassen Klasse 1 und 2 Alphabetisierung
Kulturtechniken
Lesen, Rechnen; Schreiben, Sport
1 bis 2 Klassen Klasse 3 und 4 Fortsetzung
Alphabetisierung
Kulturtechniken
Lesen; Rechnen, Schreiben, Sport
Hauptschule Bramsche
1 bis 2 Klassen Klasse 5 bis 8 Alphabetisierung
Kulturtechniken
Lesen, Rechnen; Schreiben, Sport, sachkundliche Themen
1 bis 2 Klassen Klasse 9 und 10 Alphabetisierung
Kulturtechniken
Lesen, Rechnen, Schreiben, Sport, sachkundliche Themen
berufskundliche Themen in der Verbindung mit der BBS Bersenbrück
Soweit die schulpflichtigen Kinder bereits so alt sind, dass sie eine Berufsschule zu besuchen haben, wird entsprechend wie bei der Grund- und Hauptschülern vorgegangen. Die Berufsschüler erfahren in der Einrichtung einen handwerklich praktischen Unterricht. Diese Form hat sich in der Vergangenheit bereits bewährt.
Damit die Maßnahme in ihrer Flexibilität nicht eingeschränkt wird, ist darauf zu achten, dass sich die Anzahl der Klassen jeweils den Gegebenheiten anpasst. Zuständig für den Betrieb der Förderklassen sind die Leiter der Grundschule Hesepe, der Hauptschule Bramsche und der BBS Bersenbrück.
Bei der Anmeldung und am Ende eines jeden Schulhalbjahres ist auf der Basis der prognostizierten Aufenthaltsdauer und der Leistungsentwicklung des jeweiligen Kindes zu prüfen, ob die Beschulung dieses Kindes im folgenden Schulhalbjahr in einer Regelklasse stattfinden kann.
Durchführung der Beschulung
Die Räume für die Einrichtung der Förderklassen stellt das Land Niedersachen (MI) in der Einrichtung in Bramsche zur Verfügung. Da die zu bildenden Förderklassen der Grundschule Hesepe und der Hauptschule Bramsche zugeordnet sind, stattet die Stadt Bramsche, unterstützt durch den Landkreis als Schulträger, die Räume aus (Tische, Stühle, Tafeln etc.).
Für die Ausstattung der Schulpflichtigen mit Unterrichtsmaterialien ist von der Einrichtung ein Betrag in Höhe von ca. 30 € pro Kind einzuplanen.
Das Land Niedersachsen, vertreten durch die Bezirksregierung Weser-Ems, stellt für die Beschulung das notwendige Personal in der Größenordnung von 3 Lehrerstellen (Springer-Arbeitsplätze) zu jeweils ca. 25 Lehrerstunden. Damit ergeben sich ca. 75 Unterrichtsstunden, die für die Förderklassen zur Verfügung stehen. Gespräche mit dem MK und dem Personalplaner der Bez.-Reg. Weser-Ems über die Bereitstellung der personellen Ressourcen fanden bereits statt.
Das vorliegende Konzept berücksichtigt die Bedürfnisse der Schulpflichtigen sowie die Erlassvorgaben für den "Unterricht für Schülerinnen und Schüler ausländischer Herkunft Erl. D. MK vom 03.02.1993 - 3064-81625 - (SVBI. 1993 S.27, berichtigt SVBI. 1993 S. 132)".
III. Prävention
1. Kriminalitätstage / Sicherheitsempfinden in Bramsche
Die Anzahl der registrierten Straftaten für das PK Bramsche ist mit etwa 3300 (2001) bis 3400 (2002) gleich geblieben. Die Einsatzbelastung des PK Bramsche im Zusammenhang mit der LASt weist für das Jahr 2001 407 und für das Jahr 2002 327 Einsätze aus. Die gesonderte Vorgangsstatistik für das Jahr 2002 weist insgesamt 119 Straftaten aus; davon waren über die Hälfte der Straftaten (64 Fälle) allgemeine Diebstähle, Laden- und Fahrraddiebstähle. Bei 15 Straftaten handelte es sich zwar um schwerwiegendere Delikte, diese aber wurden überwiegend in der LASt unter den Bewohnern selbst begangen.
Die Einsatzbelastung des PK Bramsche im Zusammenhang mit der LASt entspricht einer Belastung, wie sie auch andere Polizeidienststellen mit besonderen Aufgaben zu verkraften haben; die derzeitige Kriminalitätslage kann durch das PK Bramsche bewältigt werden. Diffuse Befürchtungen seitens der Bevölkerung in Bramsche, die Polizei komme auf Grund der Belastung im Zusammenhang mit der LASt anderen Aufgaben nicht mehr nach, sind auf der Grundlage dieser Zahlen unbegründet. Zu einer Besorgnis erregenden Beeinträchtigung des subjektiven Sicherheitsempfindens der Bramscher Bevölkerung ist es in der Vergangenheit nicht gekommen.
Die beabsichtigte Aufstockung (bis zum 31.03.2004) der Asylbewerberzahlen von derzeit rund 249 auf 550 Personen wird zu einer Mehrbelastung des PK Bramsche führen. Eine genaue Einschätzung hinsichtlich der zu erwartenden polizeilichen Mehrbelastung ist äußerst schwierig, weil hierfür andere Faktoren, wie beispielsweise Zusammensetzung, Geschlecht oder Altersstruktur der Asylbewerber, entscheidend sind. Die Aufstockung der Asylbewerberzahlen lässt einen Anstieg sowohl in der Polizeilichen Kriminalstatistik als auch in der gesonderten Vorgangsstatistik des PK Bramsche erwarten.
2. Maßnahmekonzept
Die polizeiliche Prävention ist ein Teil in dem Netzwerk der gesamtgesellschaftlichen Prävention. Nur durch die Zusammenarbeit aller Institutionen vor Ort können Erfolge erzielt werden. Die Wirksamkeit von präventiven Maßnahmen kann so deutlich erhöht werden. Diesem "Vernetzungsgedanken" hat die Stadt Bramsche bereits durch die Einrichtung eines Präventionsrates Rechnung getragen. In diesem festen Gremium sind u.a. Mitarbeiter der Stadt Bramsche (Bürgermeisterin), der Diakonie, der Justiz und der Polizei vertreten.
Die bereits zur Verbesserung der Kriminalitätsbekämpfung innerhalb und außerhalb der LASt getroffenen und bewährten Maßnahmen sollen intensiviert werden. Insbesondere zählen dazu
Personenkontrollen und Bestreifung der Liegenschaften durch die Polizei zu unterschiedlichen Zeiten
Enge Zusammenarbeit zwischen einem Kontaktbeamten des PK Bramsche mit der Leitung der Einrichtung und den Mitarbeitern
Einrichtung/Aufrechterhaltung einer "Patenschaft" LASt in jeder Dienstabteilung durch einen Beamten des PK Bramsche
Sensibilisierung des polizeilichen Staatsschutzes der PI Osnabrück-Stadt und enge Kontaktpflege zu den zuständigen Stellen zwecks Prävention fremdenfeindlicher Straftaten
Darüber hinaus soll den zu erwartenden Auswirkungen durch die beabsichtigte Aufstockung der Asylbewerberzahlen, durch die beispielhaft aufgeführten präventiven Maßnahmen begegnet werden:
Einrichtung eines innerbetrieblichen Ordnungsdienstes, um das Hausrecht bzw. die Hausordnung ausüben und durchführen zu können.
Zuordnung fester Hauswarte zu den Unterkunftshäusern, um auf ein friedliches Miteinander hinzuwirken / Unterstützung der Polizei bei ihren Einsätzen vor Ort.
Bereitstellung eines festen Ansprechpartners bei der LASt für die Polizei und Gerichte.
Unterstützung der Polizei durch Mitarbeiter/-innen der LASt bei Durchführung von Vorladungen bei der Polizei und bei Gericht
Erstellung eines Konzepts zur Verbesserung der hausinternen Sicherheit (z.B. technische Sicherheitseinrichtungen).
Behandlung der Auswirkungen der LASt als ständigen Tagesordnungspunkt im Präventionsrat Bramsche. Insbesondere diesen Gremium scheint dazu geeignet, einen rationalen Umgang mit der durch die LASt Bewohner verursachten Kriminalität zu gewährleisten (z.B. Verbesserung des Sicherheitsgefühls durch regelmäßige Gespräche mit Anwohnern der LASt. Durchführung von gemeinsamen Aktionen offensiver Umgang mit Problemlagen).
Gewährleistung/Intitierung einer sachlichen/neutralen Öffentlichkeitsarbeit/Berichterstattung aller Beteiligten vor Ort - insbesondere auch des Präventionsrates - über die Einrichtung LASt.
Verringerung der "Schwarzfahrten" durch die Bewohner der LASt mit der Nord-West-Bahn ist bereits erfolgt.
Maßnahmen zur Verbesserung der Kommunikation zwischen Asylbewerbern und Ordnungsdiensten/Polizei durch Mitarbeiter der LASt (z.B. die Vermittlung von rechtsstaatlichen Grundsätzen und Verhaltensnormen).
3. Personalverstärkung für das PK Bramsche
Zur Durchführung der oben genannten Maßnahmen erscheint der derzeitige Personalbestand des PK Bramsche nicht ausreichend. Vor dem Hintergrund der zu erwartenden Mehrbelastung für das PK Bramsche wurde ein flexibles Personalkonzept erarbeitet, welches die Möglichkeit beinhaltet, auf eine sich verändernde Sicherheitslage angepasst und zeitnah reagieren zu können. Im Einzelnen bedeutet dies:
Bereits im Beginn der Aufstockung der Belegzahlen in der LASt werden dem PK Bramsche aus dem Bezirkssockel der PI Osnabrück-Land zusätzlich zwei Planstellen fest zugewiesen.
Die 7. Bereitschaftspolizeihundertschaft Osnabrück stellt - unter Berücksichtigung besonderer Einsatzlagen - mit Beginn der geplanten Belegungserhöhung dem PK Bramsche zur Verbesserung der polizeilichen Präsenz zusätzlich zwei Polizeibeamtinnen und -beamte für den Einsatz- und Streifendienst zur Verfügung.
Zur Erhöhung der polizeilichen Präsenz erfolgt temporär eine zusätzliche Verstärkung des PK Bramsche durch Kräfte der Bereitschaftspolizei.
Die PI Osnabrück-Land koordiniert darüber hinaus zur Entlastung des PK Bramsche in eigener Zuständigkeit alle übrigen Maßnahmen, die sich temporär aus Angelegenheiten der LASt ergeben.
IV. Begleitende Beobachtungen und Bewertung
Die Entwicklung der Einrichtung und die künftig in der Praxis zu machenden Erfahrungen sind daher laufend zu beobachten um frühzeitig einen eventuellen Nachsteuerungsbedarf erkennen zu können. Zu einer ersten Zwischenbewertung wird sich die Arbeitsgruppe im Sommer 2004 erneut zusammensetzen und die bis dahin gemachten Erfahrungen reflektieren.
Stand: 29.01.2004
info@lkos.de
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