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Lippische Landes-Zeitung , 02.12.1992 :

Flugblatt der Nationalistischen Front verteilt / Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren droht

Bad Salzuflen (Rei). Gestern morgen fand die Redaktion der LZ einen ganzen Haufen rechtsradikaler Schriften in ihrem Briefkasten, darunter ein Flugblatt der seit kurzem verbotenen Nationalistischen Front (NF). Ein anonymer Bote hatte in der Nacht zum Dienstag diese Hetzschriften gegen Ausländer und Asylbewerber verteilt.

Dabei handelt es sich keineswegs um ein Kavaliersdelikt, wie 1. Kriminalhauptkommissar Martin Grigat auf Anfrage der LZ bestätigte: "Das Verteilen von Schriften, Flugblättern oder Informationen der Nationalistischen Front fällt unter den Paragraphen 86 des Strafgesetzbuches." Dem Verteiler von Material verfassungswidrig eingestufter Gruppen wie der NF drohe eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe, betonte Grigat. Die Kripo gehe solchen Verteileraktionen auf jeden Fall nach. Zudem werde das Präsidialbüro 2 der Bielefelder Polizei eingeschaltet, das Straftaten mit politischem Hintergrund verfolge.

Neben dem Verteilen von Schriften fallen laut Grigat auch Symbole verfassungswidriger Organisationen unter den Paragraphen 86: "Sei es der Hitlergruß oder das Sprayen von Hakenkreuzen." Auch dafür drohen Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren: "Vielen ist dieser Tatbestand nicht bewusst, halten solche Dinge für Kavaliersdelikte", so Grigat. In Salzuflen seien in der jüngsten Vergangenheit keine vermehrten Aktionen von rechts aufgefallen: "Doch an anderen Orten Ostwestfalens tauchen schon häufiger hetzerische Schriften auf", weiß Grigat.

Staatsanwalt prüft die Texte

Jede Veröffentlichung mit offensichtlich extremistischem Hintergrund (von links oder rechts) wird laut Grigat von der Staatsanwaltschaft geprüft: "Wenn der Sachbearbeiter in dem Schreiben einen verfassungsfeindlichen Text erkennt, wird dieser auf den Index gesetzt und dessen Verteilung strafrechtlich verfolgt."


Salzuflen@lz-online.de

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