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Neue Westfälische ,
27.03.2004 :
Tod auf See: Vater zieht vor EU-Gericht / Justiz will Fall Scheffelmeier einstellen
Von Tim HolzapfelOldenburg/Blomberg. Das Landgericht Oldenburg will den Fall Scheffelmeier zu den Akten legen. In der Beschlussvorlage des Gerichts heißt es, dass das Strafverfahren wegen fahrlässiger Tötung des Blombergers Samuel Scheffelmeier eingestellt werden soll. Der angeklagte Fregattenkapitän Frank M. soll eine Geldauflage von 2.400 Euro zahlen.
Samuel Scheffelmeier und ein Kamerad waren am 6. März 2002 bei einem NATO-Manöver in der eiskalten Ostsee ertrunken. Sie waren mit einem Beiboot gekentert, das sie bei der Übung von einem Besuch einer britischen Fregatte zurück zu ihrem Schiff bringen sollte.
Nach einer langwierigen juristischen Auseinandersetzung hatte die Staatsanwaltschaft erst im Februar auf Anweisung des Oberlandesgerichts Oldenburg Anklage gegen den Kapitän der Fregatte "Mecklenburg-Vorpommern" erhoben. Jetzt soll das Verfahren ohne Hauptverhandlung eingestellt werden. Das bedeutet, dass das Gericht eine gewisse Schuld des Angeklagten am Tod des Blombergers erkennt. "Aber die Mitverantwortlichkeit ist so gering, dass sie durch eine Geldauflage gesühnt werden kann", so der Pressedezernent am Landgericht Oldenburg.
"Dieser Fall hat Defizite der Seenotrettung bei der Marine zu Tage geführt, aber in dem Verfahren geht es nur um die Schuld des Kapitäns", meint Rechtsanwalt Carsten Grau, der den Kommandanten verteidigt. Gutachten belegen, dass Scheffelmeier hätte gerettet werden können, wenn der Kapitän das Rettungsboot zu Wasser gelassen hätte.
Dass es nicht zum Prozess kommen wird, erzürnt Nebenkläger Wolfgang Scheffelmeier, Samuels Vater, und dessen Anwalt Peter Wüller. Die Schwere der Schuld des Kapitäns sei nur in einer Verhandlung feststellbar, sagt Wüller. Gegen die Einstellung hat er keinen Anspruch auf Berufung, weil nur Staatsanwaltschaft und Verteidigung zustimmen müssen. Die Zustimmung gilt als sicher. Deswegen will Wüller jetzt eine Menschenrechtsbeschwerde gegen die Bundesrepublik Deutschland bei der EU-Kommission in Straßburg einreichen.
27./28.03.2004
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