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Schaumburger Zeitung ,
25.03.2004 :
Bereits neun Tage nach der Tat verurteilt / Vor Gericht: "Regelrecht die Regale leer geräumt" – fünf Monate Haft für georgischen Ladendieb
Bückeburg (ly). Nur neun Tage nach der Festnahme eines georgischen Ladendiebes in Bückeburg hat das Amtsgericht den 25-Jährigen jetzt zu fünf Monaten Gefängnis verurteilt.
Der Asylbewerber, der in einem anderen Landkreis lebt, hatte in einem hiesigen Supermarkt "regelrecht die Regale leer geräumt und ein Loch hinterlassen", so Staatsanwalt Reinhard Meffert. Innerhalb kurzer Zeit raffte der Georgier 40 Kosmetikartikel im Gesamtwert von 475 Euro unter seine Kleidung, wollte anschließend an der Kasse lediglich ein paar Bananen bezahlen, wurde aber vom Ladendetektiv auf frischer Tat ertappt. Obwohl der 25-Jährige in Deutschland zum ersten Mal vor Gericht stand, war Bewährung in diesem beschleunigten Verfahren kein Thema.
"Der Angeklagte lebt von Sozialhilfe, treibt sich in der Gegend herum und begeht Diebstähle", fasste Richter Armin Böhm zusammen, der daher keine günstige Sozialprognose stellen mochte. Staatsanwalt Meffert geht davon aus, dass der Georgier sich einer Überwachung der Bewährung sowieso entziehen würde. "Es handelt sich um einen Asylbewerber mit ausgelaufener Duldung, der weitere Strafverfahren zu erwarten hat", erklärte der Ankläger.
Plädiert hatte Meffert auf gewerbsmäßigen Diebstahl. Der 25-Jährige, so hieß es, sei planmäßig und zielgerichtet vorgegangen. "Bewusst wählte er kleine, teure Sachen aus, die er billiger als im Laden unters Volk bringen wollte." Richter Böhm meinte: "40 gestohlene Teile für insgesamt 475 Euro – das sprengt den Rahmen dessen, was wir sonst so an Ladendiebstählen kennen."
Der Angeklagte selbst hatte über einen Dolmetscher erklären lassen, er habe die gestohlenen Cremes und Duftwässerchen am Abend auf einer Geburtstagsparty an "die vielen Mädels" verschenken wollen – angeblich ist diese Großzügigkeit so Sitte in Georgien. "Die Geschichte mit der Feier glaube ich überhaupt nicht", sagte Böhm dazu. "Der Angeklagte konnte keine konkreten Personen benennen."
In Bückeburg will der 25-Jährige übrigens nie zuvor gewesen sein – was eine glatte Lüge ist. "Er war schon einmal zur Blutprobe auf der Polizeiwache", erinnerte der Richter nach einem kurzen Blick in die Akten. Außerdem könnte der Ladendetektiv des bestohlenen Supermarktes schwören, dass er den Georgier nur wenige Tage vorher schon einmal bei einer ähnlichen Tat beobachtet hat.
sz@schaumburger-zeitung.de
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