Indymedia ,
26.11.2007 :
Volksverhetzung bleibt ungesühnt
Das Amtsgericht Minden musste am 26. November einen ehemaligen Sektionsleiter des verbotenen Blood & Honour-Netzwerks freisprechen. Volksverhetzende Aussagen während einer Diskussionsveranstaltung waren nicht eindeutig ihm zuzuordnen.
Am 26. November musste sich der 33-jährige Dirk F. wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung vor dem Amtsgericht Minden verantworten. Die Tat soll der ehemalige Sektionsleiter Westfalen des verbotenen Blood & Honour-Netzwerks am 11. Mai 2006 begangen haben. Damals besuchte er gemeinsam mit gut einem halben Dutzend Kameraden von der Nationalen Offensive Schaumburg eine Veranstaltung mit dem Naziaussteiger Jörg Fischer. Eingeladen zu der Podiumsdiskussion hatten die Mindener Friedenswoche und die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA).
Wie vier Zeugen angaben, wandte sich Fischer gegen Ende der Veranstaltung direkt an die Gruppe Neonazis in der letzten Reihe. Ob sie denn überhaupt Juden kennen und wie sie zu jüdischem Leben heute stehen würden, soll er die Gruppe aus sieben Männern und einer Frau gefragt haben. Die Antwort machte selbst den Staatsanwalt fassungslos, der nach eigener Aussage seit 1980 mit politischen Strafsachen befasst ist: "Wenn wir in Deutschland an der Macht sind, gibt es hier keine Juden mehr", habe einer der Männer geantwortet. Wie das zu bewerkstelligen sei, könne er aber nicht sagen, da er sich sonst strafbar mache, habe der Mann auf Nachfrage erklärt, erinnerten sich die vier Zeugen.
Die konnten die Aussagen allerdings nicht eindeutig dem Angeklagten zuordnen. Einer von ihnen glaubte diesen erkannt zu haben, als ihm fünf Monate später der Bielefelder Staatsschutz Fotos der Schaumburger Nazis zeigte. Allerdings hatte er bei einem früheren Telefonat laut einem Staatsschutzvermerk die Aussagen dem Anführer der Nationalen Offensive Schaumburg, Marcus W., zugeschrieben. Da der im Prozess die Aussage verweigerte und ein weiterer Neonazi nach eigenen Angaben an dem Abend "nicht hellwach" war und "nicht ganz immer aufgepasst" habe, musste auch der Staatsanwalt auf Freispruch für F. plädieren, der bestritt, der Nationalen Offensive Schaumburg anzugehören.
Der Staatsanwalt machte aber klar, dass die Äußerungen den Tabestand der Volksverhetzung erfüllen. Sie seien ein Angriff auf die Menschenwürde, von bösem Willen getragen und geeignet den öffentlichen Frieden zu stören. Der Spruch sei zudem von einem "irrationalen Judenhass" getragen. "So einen Spruch habe ich in einer solchen Klarheit noch nicht gehört", stellte er fest. Abschließend empfahl der dem Angeklagten, der demnächst zum zweiten Mal Vater wird, sich auch im Hinblick auf seine Kinder einmal Artikel 1 des Grundgesetzes und der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte anzusehen. "Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Brüderlichkeit begegnen", zitierte er aus letzterer. Dass diese Botschaft bei F. angekommen ist, bezweifelte schließlich auch der Richter, der ihn allerdings freisprechen musste.
Anmerkung von www.hiergeblieben.de: Artikel über Dirk Fasold (Leese, Kreis Nienburg) und Marcus Winter (Lindhorst/Minden).
|