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Lippische Landes-Zeitung ,
16.03.2004 :
Gegen generelles Kopftuchverbot / Noltensmeier äußert sich
Kreis Lippe. Dürfen Lehrerinnen an öffentlichen Schulen ein Kopftuch tragen? Diese Frage soll nach Auffassung von Landessuperintendent Gerrit Noltensmeier jeweils im Einzelfall entschieden werden. Ein Verbot wäre bei einer Störung des Schulfriedens gerechtfertigt, sagte der Leitende Theologe der Lippischen Landeskirche bei einer Veranstaltung der evangelisch-lutherischen Gemeinde St. Marien in Lemgo.
"Hellwach und höchst aufmerksam" solle man darauf achten, ob der "Ungeist des radikalen Islamismus" an Schulen Einfluss gewinne. Dieser stehe in erklärtem Widerspruch zu Demokratie und Rechtsstaat, deshalb müsse man ihm durch Verbote begegnen.
Das Kopftuch einer Muslimin kann nach Noltensmeiers Einschätzung sowohl Ausdruck eines solch "gefährlichen politischen Aktivismus" als auch "Signal emanzipatorischer Freiheit" sein. Ein generelles Verbot gäbe islamischen Fundamentalisten Auftrieb und Bestätigung, warnte Noltensmeier.
"Zu unserer Demokratie, die ihre Wurzeln auch in der jüdisch-christlichen Religion hat, gehört unabdingbar die individuelle Religionsfreiheit", so der Landessuperintendent. Deshalb: "Religiöse Symbole, die nicht gegen die Menschenwürde verstoßen, sind in allen öffentlichen Räumen zulässig."
Noltensmeier schilderte die Schwierigkeit, die sich nun beim Kopftuch muslimischer Frauen ergibt: Es könne Verschiedenes zum Ausdruck bringen. Als religiöses wie als politisches Symbol sei es heftig umstritten - auch und gerade unter den islamischen und türkischen Gruppierungen in Deutschland.
"Möglicherweise nur ein Zeichen von Religion oder Tradition, kann es eben auch politisch motiviert sein - ein schillerndes Symbol", wie Noltensmeier feststellte. "Niemand kann die Deutungshoheit dafür in Anspruch nehmen."
Der Referent wies darauf hin, dass ein generelles Verbot außerdem die grundsätzliche Frage nach dem Verhältnis zwischen Staat und Kirche aufwerfen würde. In Deutschland sei dieses Verhältnis, anders als etwa in Frankreich, nicht von einer strikten und bedingungslosen Trennung, sondern von einem partnerschaftlichen Miteinander bestimmt.
"Ein schillerndes Symbol"
Gerrit Noltensmeier
Dies zeige sich zum Beispiel im Religionsunterricht an öffentlichen Schulen, der von den Kirchen verantwortet wird. Nur Menschen "mit erkennbarer religiöser Bindung" könnten ihn erteilen und so die Werte vermitteln, denen der Erziehungsauftrag der Schulen verpflichtet sei. Das gelte auch für einen möglichen islamischen Religionsunterricht, der deshalb auf jeden Fall in deutscher Sprache erteilt werden müsse.
Detmold@lz-online.de
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