Die Glocke ,
17.02.2004 :
Europawahl / Ausländische EU-Bürger können hier wählen
Kreis Gütersloh (gl). Am Sonntag, 13. Juni, findet die Wahl des Europäischen Parlaments statt. Zum dritten Mal nach 1994 haben dann auch die in Deutschland lebenden ausländischen EU-Bürger die Möglichkeit, sich in ihren Wohnorten an dieser Wahl zu beteiligen.Eine Neuerung wird vor allem die Wahlhelfer in den Wahllokalen freuen: Erstmals sind die Wahllokale nur noch bis 18 Uhr geöffnet. Der Gesetzgeber trägt damit der Tatsache Rechnung, dass von der Möglichkeit, ihre Stimme bis 21 Uhr abgeben zu können, bei den vergangenen Europawahlen nur wenige Wahlberechtigte Gebrauch gemacht haben. Dies liegt möglicherweise daran, dass die Wahlzeit bei allen anderen Urnengängen immer um 18 Uhr endet. Das vorläufige amtliche Endergebnis darf jedoch nicht vor Schließung der Wahllokale in allen übrigen Ländern - und damit wie bisher nicht vor 21 Uhr - verkündet werden. Bundesweit können diesmal rund zwei Millionen (1999: 1,7 Mio.) ausländische EU-Bürger aus Belgien, Dänemark, Finnland, Griechenland, Großbritannien, Schweden, Spanien, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, den Niederlanden, Österreich und Portugal in Deutschland ihr Kreuz auf dem Stimmzettel machen. Die im Vergleich zu 1999 deutlich gestiegene Zahl erklärt sich durch die zum 1. Mai 2004 neu hinzukommenden Beitrittsstaaten Estland, Lettland, Litauen, Polen, Ungarn, Tschechische Republik, Slowakei, Slowenien, Malta und Zypern. Auf Kreisebene verdoppelt sich dadurch sogar die Zahl der wahlberechtigten ausländischen EU-Bürger von 6000 auf rund 12 000. Um an der Wahl teilnehmen zu können, müssen die ausländischen EU-Bürger im Wählerverzeichnis ihrer Kommune eingetragen sein. Wer dort bereits 1999 eingetragen war, braucht nichts zu veranlassen. Die ausländischen EU-Bürger, die am 13. Juni hier erstmals zur Urne gehen wollen, müssen jedoch bis zum 23. Mai bei ihrem Wahlamt einen Antrag auf Aufnahme ins Wählerverzeichnis stellen. Dies betrifft 2004 vor allem die große Zahl von Bürgern aus den neu hinzukommenden EU-Staaten. Die Kommunen wollen alle gemeldeten ausländischen EU-Bürger anschreiben und über ihr Wahlrecht informieren. Um eine zusätzliche Stimmabgabe im Heimatland zu vermeiden, wird dieses über die Eintragung in das hiesige Wählerverzeichnis informiert. Die EU-Bürger entscheiden also mit darüber, welche 99 Abgeordneten für Deutschland ins 626-köpfige Europäische Parlament ziehen. Für die ausländischen EU-Bürger gelten im Übrigen die gleichen Voraussetzungen wie für deutsche Wähler: Sie müssen am Wahltag 18 Jahre alt sein, seit mindestens drei Monaten in der EU leben und dürfen selbstverständlich nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.
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