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Landgericht Bückeburg , 13.09.2006 :

Einstweiliges Verfügungsverfahren der Firma Adam Opel GmbH gegen die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) und die Deutsche Volksunion (DVU)

Termin in einem einstweiligen Verfügungsverfahren

1. Zivilkammer des Landgerichts Bückeburg

Mittwoch, 27. September 2006, Saal 102

14.30 Uhr

Auf Antrag der Firma Opel vom 4. September 2006 hat die 2. Zivilkammer des Landgerichts Bückeburg am 5. September 2006 beschlossen, dass es der NPD und der DVU untersagt ist, ohne Zustimmung der Firma Opel das Zeichen "OPEL" im Rahmen ihrer Wahlwerbung zu benutzen, insbesondere wenn dies mit dem Slogan "Arbeit zuerst für Deutsche!" auf ihren Wahlplakaten erfolgt. Gegen den Erlass dieser einstweiligen Verfügung haben die NPD und die DVU Widerspruch erhoben mit dem Ziel, eine Aufhebung des Beschlusses zu erwirken. Über dieses Anliegen wird die 1. Zivilkammer des Landgerichts Bückeburg, nachdem sie zunächst am 8. September 2006 beschlossen hat, dass die einstweilige Verfügung – im Hinblick auf die Kommunalwahl am 10. September 2006 – zu vollziehen ist, zum oben genannten Termin mündlich verhandeln. (1 O 174/06)

Dr. Brüninghaus
Richterin am Landgericht


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