www.hiergeblieben.de

Neue Westfälische , 12.09.2006 :

Hassprediger scheitert vor Gericht

Minden (jwl/lkp). In einem Eilverfahren hat die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Minden den Entscheid auf Ausweisung des als mutmaßlicher Hassprediger bekannt gewordenen Ägypters Usama Sadik A. (36) bestätigt. A., der über Kontakte zu einem der Attentäter vom 11. September verfügt haben soll, muss sich von heute an wegen Volksverhetzung vor dem Mindener Schöffengericht verantworten.

Der Ägypter aus Porta Westfalica lebt seit 1996 in Deutschland und ist seit 1999 anerkannter Asylberechtigter. Er war in Minden und Münster als Prediger aktiv. Wegen zweier Predigten im Jahre 2001 leitete der Generalbundesanwalt ein Verfahren wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung (“Al-Jihad Al Islami“) gegen ihn ein. Dieses Verfahren wurde eingestellt. In diesem Jahr erhob die Staatsanwaltschaft Bielefeld Anklage gegen A. wegen Volksverhetzung. Vor diesem Hintergrund wurde auch seine Asylanerkennung widerrufen. Dagegen klagte A.

Am 25. Juli erließ der Kreis Minden-Lübbecke eine sofortige Ausweisungsverfügung. Die Ausländerbehörde führte an, dass eine schwerwiegende Gefährdung der öffentlichen Sicherheit vorliege. A. ging dagegen vor. Seine Predigten seien missverstanden worden. Jedenfalls gehe seit Jahren keine Gefahr mehr von ihm aus. Sein Antrag hatte in dem Eilverfahren keinen Erfolg. Zur Begründung führte die Kammer aus, es spreche alles dafür, dass A. eine Straftat gemäß § 130 Strafgesetzbuch (Volksverhetzung) begangen habe. Äußerungen wie “Jeder, der nicht Allah anbetet, muss angefeindet und gehasst werden. Ihm muss der Krieg erklärt werden. Die Ungläubigen dürfen getötet werden“ erfüllten offensichtlich den Straftatbestand. Die Tat wiege besonders schwer. Und es bestehe ein dringendes Bedürfnis, durch die Ausweisung andere Ausländer von Straftaten ähnlicher Art abzuhalten.


redaktion@neue-westfaelische.de

zurück